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Unter Vorbehalt

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MarcusM
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin gerade am Überlegen ob ein BR Mitglied sein Arbeitsvertrag einfach so ändern darf. Ein Kollege soll eine andere Position in der Firma bekommen und somit soll der Vertrag auch gekündigt werden und ein neuer erstellt werden. Soweit ich weiß geht sowas nur unter Vorbehalt oder???

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Community-Antworten (5)

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metallica

08.08.2014 um 22:47 Uhr

Einseitig kann kein Vertrag verändert werden. Entweder es handelt sich um eine Versetzung mit Zustimmung des Kollegen und des Betriebsrates oder es könnte es sich um eine Änderungskündigung des AG handeln, die bei Betriebsratsmitgliedern ausgeschlossen ist.

Unter Vorbehalt stellt man die Zustimmung zur Änderungskündigung von Seiten des betroffenen AN oftmals, wenn die Rechtslage unklar ist und man erstmal Klarheit schaffen möchte.

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MarcusM

08.08.2014 um 22:53 Uhr

Es handelt sich um eine Versetzung wohl mit Zustimmung, nur was macht man nun wenn eine Änderungskündigung eh ausgeschlossen ist?

Sind ganz andere Arbeitsverträge und Inhalte etc pp

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metallica

08.08.2014 um 23:07 Uhr

Aus deinem Post wird nicht ganz deutlich, wer was erreichen will:

Eine Versetzung des Kollegen mit dessen Zustimmung ist möglich. Dabei können sich verschiedene Details im Arbeitsvertrag ändern. Dem BR wird die Anhörung zur Versetzung vorgelegt und ihr könnt aus den bekannten Gründen widersprechen.

Sollte der Kollege das nicht wollen, könnte der AG eine Änderungskündigung aussprechen. Das ist bei BRM nahezu unmöglich. Der Kollege legt Widerspruch gegen die Kündigung ein und wartet ab.

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Pjöööng

09.08.2014 um 00:26 Uhr

Zitat (metallica): "Der Kollege legt Widerspruch gegen die Kündigung ein und wartet ab."

Ganz schlechter Rat! Gegen eine Kündigung hilft nur die Klage, ein Widerspruch (und dann noch abwarten) ist verlorene Zeit und führt nach drei Wochen dazu dass die Kündigung nicht mehr gerichtlich angegriffen werden kann.

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metallica

09.08.2014 um 01:10 Uhr

Da hat der Pjöööng allerdings recht. Kündigungsschutzklage war eigentlich gemeint, aber natürlich völlig falsch benannt.

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