Hallo,
auf Grund des Verkaufes unserer Firma, hatte der alte AG die gesetzliche Krankenversicherung der AN gekündigt. Nun hatte darauf hin ein Kollege kein Pflegegeld für seine Frau bekommen. Auch wurde ihm dort gesagt, dass der Versicherungsschutz erloschen ist. Die Frage, ob denn keine Nachwirkzeit des Versicherungsschutzes (1 Monat) besteht wurde ihm diese verneint.
Was ist hier richtig. Gibt es eine einmonatige Nachwirkzeit der Krankenversicherung und kommt der Kollege noch an das Pflegegeld seiner Frau.
Bitte nicht einfach nur Antworten, sondern wenn dann diese gesetzlich Gestützt.
vielen Dank