Kündigung gesetzliche Krankenkasse durch AG bei Firmenverkauf
Hallo, auf Grund des Verkaufes unserer Firma, hatte der alte AG die gesetzliche Krankenversicherung der AN gekündigt. Nun hatte darauf hin ein Kollege kein Pflegegeld für seine Frau bekommen. Auch wurde ihm dort gesagt, dass der Versicherungsschutz erloschen ist. Die Frage, ob denn keine Nachwirkzeit des Versicherungsschutzes (1 Monat) besteht wurde ihm diese verneint. Was ist hier richtig. Gibt es eine einmonatige Nachwirkzeit der Krankenversicherung und kommt der Kollege noch an das Pflegegeld seiner Frau. Bitte nicht einfach nur Antworten, sondern wenn dann diese gesetzlich Gestützt. vielen Dank
Community-Antworten (4)
08.08.2014 um 10:18 Uhr
@ betriebsfrosch
§ 19 Abs.2 SGB V: Endet die Mitgliedschaft Versicherungspflichtiger, besteht Anspruch auf Leistungen längstens für einen Monat nach dem Ende der Mitgliedschaft, SOLANGE KEINE ERWERBSTÄTIGKEIT ausgeübt wird.
Ich nehme an, dass dieser Kollege auch weiterhin erwerbstätig ist, damit scheidet die Nachwirkung aus.
Ebensfalls keine Nachwirkung gibt es in den Fällen, in denen keine Versicherungspflicht besteht = z.B. freiwillig Versicherte, die die Versicherungspflichtgrenze überschritten haben.
Aber warum ist die Nachfolge der Krankenversicherung nicht geregelt?
08.08.2014 um 10:31 Uhr
dein kollege sollte dringend bei der kk anrufen und den neuen arbeitgeber benennen. denn er hat hier den Fehler begangen.
der betriebsrat sollte dringend mit dem arbeitgeber sprechen!!!!!!
08.08.2014 um 10:43 Uhr
Hallo,
wie kann es sein, das der Arbeitgeber MEINE Krankenversicherung kündigt? Ich dachte bisher, das er nur die Zahlungen einstellen kann und der Kasse mitteilt das ich bei ihm nicht mehr arbeite...
Denn ICH schliesse doch einen Vertrag/Mitgliedschaft mit der Krankenkasse und nicht mein Arbeitgeber...?
08.08.2014 um 11:08 Uhr
Hallo Unwissenheit, Kündigung ist der falsche Ausdruck. Abgemeldet ist treffender. Mittlerweile hat es sich aber geklärt. Wie Hoppel geschrieben hat gilt eigentlich §19 SGB 5. Aber eben nur wenn kein Arbeitsverhältnis besteht. dies ist in unserem Fall nicht. Ich habe derweilen mit der Krankenkasse gesprochen. Nach der Anmeldung durch den neuen AG leitet die Krankenkasse die Anmeldung weiter an die Pflegestelle und das Pflegegeld wird nachträglich ausgezahlt.
Verwandte Themen
HILFE!!! 32 Tage Krank und nur 380 € Krankengeld!!!
Ich habe einen Fall, bei dem mir bisher keiner wirklich helfen kann. Im Laufe des Jahres 2023 habe ich mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Stadt gehabt. Nun zum Vorfall: Mein letzter Arbeitsv
Frage an den BR bzgl. Hausarztmodell - darf eine Krankenkasse das überhaupt, kein Hausarztmodell anzubieten?
Ich hätte heute mal eine Frage, die zwar nichts mit Arbeitsrecht etc. zu tun hat, jedoch sind wir als Betriebsräte darauf angesprochen worden. Ich hoffe, jemand von Euch hat hier noch den Durchblick u
Betriebsübernahme bei Firmenverkauf
Bei einem Firmenverkauf bzw. Übernahme wird eine Mitarbeiterin gekündigt. Die neue Firma hat jedoch passende Stellen im eigenen Karriereportal ausgeschrieben. Kann man da was machen?
Falscher Lohn bei Krankenkasse vom Arbeitgeber angegeben - weniger Krankengeld bekommen
Hallo, ich habe Krankengeld bezogen und da viel mir nunmehr zufällig auf das mein Arbeitgeber einen völlig anderen Lohn eingetragen hat als ich normalerweise in den angegebenen Zeitraum verdient hatt
Mitbestimmung bei Arbeitssituationsanalyse durch Krankenkasse
Guten Morgen, unsere Firma ist eine Kooperation mit einer Krankenkasse zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement eingegangen. Ein Modul ist eine Arbeitssituationsanalyse. Die Analyse ermöglicht