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Schweigepflicht von Gästen einer BR Sitzung?

N
neuesMitglied
Jan 2018 bearbeitet

Hallo!

Ich bräuchte bitte mal eure Hilfe: Ich bin Mitglied des BR und wir hatten gestern eine Sitzung. Thema war die Neueinstellung einer Vertriebsmitarbeiterin. Hierzu haben wir dann einen Mitarbeiter aus dem Personal hinzugerufen, um uns die Gründe für die Neueinstellung aus seiner Sicht erklären zu lassen. Als BR gab es folgenden Zwiespalt: Wir haben drei Vertriebler, bei denen allgemein bekannt ist, dass sie alles machen außer Akquise. Da ich zu dieser Abteilung gehöre, habe ich dann gestern dem MA vom Personal die Problematik in der Sitzung erklärt. Sachlich aber bestimmt. Dieser Personalmitarbeiter hat nun mit einer der drei Vertriebsmitarbeiterinnen und dem Geschäftsführer darüber gesprochen und mir heute morgen einen Termin mit dem Betreff "Grundsatzgespräch" geschickt. Teilnehmer sind er, ich und der GF. Wir als BR sind nun völlig empört: Als Gast einer BR Sitzung hat er doch die gleiche Schweigepflicht wie wir auch, oder? Das Gespräch mit der Mitarbeiterin und dem GF hätte gar nicht stattfinden dürfen, oder? Hat dies Konsequenzen für ihn und wenn ja welche? Da wir so eine Situation noch nie hatten und unser BR Anwalt erst am Montag wieder zu erreichen ist, bitte ich dringend um eure Hilfe. Vielen Dank!!

2.016025

Community-Antworten (25)

N
Nubbel

07.08.2014 um 13:43 Uhr

welche schweigepflicht?

N
neuesMitglied

07.08.2014 um 13:53 Uhr

Hat der Gast in einer BR Sitzung keine Schweigepflicht über das Gesprochene?

P
Pjöööng

07.08.2014 um 14:22 Uhr

Eine Schweigepflicht gibt es nur in Bezug auf Betriebsgeheimnisse. Ansonsten gibt es noch einzelne Verschwiegenheits- oder Vertraulichkeitsregelungen. Was waren denn Deine Erwartungen als Du das dem Personaler erzählt hast? Warum hast Du ihm das erzählt?

N
Nubbel

07.08.2014 um 14:43 Uhr

schweigepflicht über das gesprochene in einer betriebsratssitzung greift nur bei sehr wenigen themen

M
Multibär

07.08.2014 um 15:03 Uhr

@neuesMitglied, wenn ihr ihm gesagt habt er solle es für sich behalten aber er macht es nicht, das könnt ihr als BR dort keine Saktion durchführen das könnte nur der AG. Konsequenzen die werdet ihr haben, wenn der Kollege "Plappert". "Als Gast einer BR Sitzung hat er doch die gleiche Schweigepflicht wie wir auch, oder? " Na ja ich will es mal so Schreibeb eine BR Sitzung ist ja nicht öffentlich, der Kreis der Teilnehmer ist schon sehr eng gefasst. Aber ihr habt die Sitzung ja bestimmt unterbrochen DAMIT der Kollege mit euch Reden konnte ??!

N
neuesMitglied

07.08.2014 um 15:11 Uhr

Danke für eure Antworten. Wir haben ihn während der Sitzung hinzugerufen, mit ihm über das Thema gesprochen und dann die Sitzung wieder fortgefahren. Das haben wir schon ein paar Mal gemacht. Es ist zwischen denen und uns besprochen, dass dies dann der Schweigepflicht unterliegt.

P
Pjöööng

07.08.2014 um 15:12 Uhr

Zitat (Multibär): "Aber ihr habt die Sitzung ja bestimmt unterbrochen DAMIT der Kollege mit euch Reden konnte ??!"

Was soll das denn? Die Sitzung zu unterbrechen ist doch Quatsch!

P
paula

07.08.2014 um 17:57 Uhr

mal ehrlich: wie kann ich denn erwarten dass der Mitarbeiter der Personalabteilung einer Verschwiegenheit unterliegt? letztendlich sitzt der dort für den AG also die GF!!!

Und noch was: warum hast Du ein Problem damit zu deiner Aussage zu stehen? Das ist aber mal ganz klar das was ich von jedem BRM erwarte!!!

N
neuesMitglied

07.08.2014 um 18:14 Uhr

Ich stehe zu meiner Aussage, das ist nicht das Problem. Das Problem ist, dass nun unsere Arbeit gestört ist, da diese Aussagen jetzt öffentlich sind.

Personaler ist als Sachverständiger zu sehen, habe meine Antworten im Netz gefunden. Definitiv hat er Verschwiegenheitspflicht, er hätte nicht mit Dritten darüber reden dürfen. Hat einige Paragraphen verletzt.

Trotzdem danke für eure Hilfe.

N
Nubbel

07.08.2014 um 19:21 Uhr

welche verschwiegenheitspflicht? gibt es neue §§?

P
paula

07.08.2014 um 20:57 Uhr

@neuesMitglied

Dein Holzweg wird gerade recht holprig. Es gibt hier keine Verschwiegenheit!!!! Nein und der arme Personaler ist hier sicher auch keine sachverständiger AN....

Und wenn ihr den nun anzählen wollt, wird der Schuss ganz gehörig nach hinten losgehen!!!

H
Hoppel

07.08.2014 um 21:18 Uhr

@ neuesMitglied

Ich frage mich ja, was Euer BR glaubt, was er ist ...

Ihr bekommt eine Anhörung zur beabsichtigten Einstellung "Vertriebs-MA Nr.4".

Dann erdreistet Du Dich, in diesem Zusammenhang die Arbeitseinstellung/-leistung der Vertriebs-MA 1,2,3 zu thematisieren und bittest aufgrund irgendwelcher Bedenken (was haben die überhaupt mit der geplanten Einstellung von Vertriebs_MA Nr.4 zu tun??? und welche Widerspruchsgründe gegen die Einstellung hätten sich aus dem Gespräch überhaupt ergeben können???) einen Personaler in´s Gremium.

Der Personaler nimmt das Thema auf, die "Bombe" platzt und jetzt willst Du irgendetwas konstruieren, dass dieser Personaler seine "Schweigepflicht" verletzt hat ...

Dazu folgendes:

  1. Im § 80 Abs.3 BetrVG steht: Der Betriebsrat kann bei der Durchführung seiner Aufgaben nach näherer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber Sachverständige hinzuziehen, soweit dies zur ordnungsgemäßen Erfüllung seiner Aufgaben erforderlich ist.

Wie kommst Du auf die Idee, dass der Personaler als Sachverständiger zu werten ist? Das ist vollkommener Unsinn! Der Personaler ist lediglich ein sachkundiger AN / Auskunftsperson (§80 Abs.2 Satz 3 BetrVG).

Fitting, § 80, RN 91: KEINE Sachverständige sind Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit dem BR OHNE GEBÜHRENANSPRÜCHE Auskünfte erteilen ...

Außerdem hätte es für die Hinzuziehung eines Sachverständigen der vorherigen näheren Vereinbarung mit dem AG bedurft ...

  1. Im § 80 Abs.4 BetrVG steht: Für die Geheimhaltungspflicht der Auskunftspersonen und der Sachverständigen gilt § 79 entsprechend.

Der von Dir geschilderte Sachverhalt ist vom § 79 BetrVG überhaupt nicht erfasst. Und wie kann man gegen eine Pflicht zur Geheimhaltung verstoßen, wenn bereits allgemein bekannt ist, dass diese drei Vertriebler alles machen, außer Akquise!

Sorry, aber wenn Du Dich soweit aus dem Fenster lehnst, solltes Du auch den A*sch in der Hose haben, dazu zu steh´n.

N
neuesMitglied

07.08.2014 um 21:28 Uhr

Ich wollte hier einen Rat einholen, mich nicht beschimpfen lassen. Thema erledigt.

P
Pjöööng

07.08.2014 um 21:30 Uhr

Ok, einen Rat kannst Du von mir bekommen:

"Vor dem Reden Hirn einschalten!""

M
Multibär

07.08.2014 um 21:55 Uhr

@Pjöööng, ist das so ? Ich würde immer die Sitzung unterbrechen, wenn ich nicht möchte das die Sitzung "Öffentlich" wird. Und was in der Unterbrechung passiert oder Besprochen wird unterliegt nicht dem was innerhalb der Sitzung gilt.Ausserdem hat dann der Mensch der das Protokollführt weniger zu Schreiben :-) Wenn du das auch nicht verstehst, dann ist es so wie hier alle Schreiben.

@neuesMitglied, Schweigepflicht oder bitte um Verschwiegenheit hin oder her. Wenn der Kollege Plappert nun dann ist es in der Firma rum.... Das ist dann eben so, ihr habt euch entschieden etwas zu machen, was ihr ggf mit etwas mehr zeit und nachdenken vielleicht hättet anders gemacht. Aber nun wo das Kind im Brunnen ist, kann es auch Baden. Also Seife hinterher werfen.

P.S was dir nicht passt, das Lese einfach nicht :-() ... Einige hier bei denen ist der Nick auch im Realen leben Programm.

Fehler macht jeder, OK einige die hängen einem immer an andere sind Morgen vergessen, EGAL Wichtig ist was du daraus Lernst und wie du damit umgehst. "Einige Dinge im Leben sind schlecht Sie können dich wirklich verrückt machen Andere Dinge lassen dich schimpfen und fluchen Wenn du an dem Knorpel des Leben zu kauen hast Meckere nicht, fang an zu pfeifen Und das hilft dir das beste draus zu machen"

Always Look on the Bright Side of Life ....

G
ganther

08.08.2014 um 00:58 Uhr

Beleidigt sein hilft auch nicht. Aber den Käse habt ihr oder besser du verbockt in der Sitzung und nun Kopf hoch und dazu stehen. Nur du solltest hier nicht die Schuld bei dem Kollegen aus HR suchen. Der tut was seine Aufgabe ist!

P
Pjöööng

08.08.2014 um 01:09 Uhr

Zitat (Multibär): "ist das so ? Ich würde immer die Sitzung unterbrechen, wenn ich nicht möchte das die Sitzung "Öffentlich" wird. Und was in der Unterbrechung passiert oder Besprochen wird unterliegt nicht dem was innerhalb der Sitzung gilt.Ausserdem hat dann der Mensch der das Protokollführt weniger zu Schreiben :-) "

Ja, das ist so, sonst hätte ich das nicht geschrieben! Die Sitzung wird auch nicht durch die Anwesenheit des Arbeitgebervertreters "öffentlich". Und wenn der Vertreter des Arbeitgebers die Gründe für eine Neueinstellung erläutert, dann möchte ich das auch protokolliert haben.

M
Multibär

08.08.2014 um 12:11 Uhr

@Pjöööng, ich sehe diesen Gast nicht als "Bestandteil" der Sitzung, zumal nicht klar ist in welcher Position/Rolle der Typ da bei ist.... Deshalb "ausserhalb" der Sitzung. Das der Kollege Plappert ist Doof, das der Kollege dort zu einem Thema was sagen soll? Was hier keiner Versteht ist richtig Doof. Aber wenn der Kollege noch "ohne" Grund in der BR Sitzung anwesend war.... Ist die Frage wie Doof ist das den wenn es um das Thema Beschlüsse und deren wirksamkeit geht.

P
Pjöööng

08.08.2014 um 13:22 Uhr

Zitat (Multibär): /ich sehe diesen Gast nicht als "Bestandteil" der Sitzung, zumal nicht klar ist in welcher Position/Rolle der Typ da bei ist.... Deshalb "ausserhalb" der Sitzung. (...) Aber wenn der Kollege noch "ohne" Grund in der BR Sitzung anwesend war.... Ist die Frage wie Doof ist das den wenn es um das Thema Beschlüsse und deren wirksamkeit geht./

Zitat (NeuesMitglied): "Thema war die Neueinstellung einer Vertriebsmitarbeiterin. Hierzu haben wir dann einen Mitarbeiter aus dem Personal hinzugerufen, um uns die Gründe für die Neueinstellung aus seiner Sicht erklären zu lassen."

Er war also als Vertreter des Arbeitgebers anwesend. Und dass in Anwesenheit des Arbeitgebers keine Beschlüsse gefasst werden, das sollte bekannt sein.

M
Multibär

08.08.2014 um 17:02 Uhr

Zitat "Hierzu haben wir dann einen Mitarbeiter aus dem Personal hinzugerufen, um uns die Gründe für die Neueinstellung aus seiner Sicht erklären zu lassen. "

"Er war also als Vertreter des Arbeitgebers anwesend." Sicher ??? Anwelchen Satz machts du das Fest ???

Und über das Thema was bekannt ist und was nicht, darüber möchte ich weder hier noch woanders Reden/Schreiben.

P
Pjöööng

08.08.2014 um 17:13 Uhr

Ok Multibär, da ist es mal wieder, was ich häufiger zu hören bekommen: "Du setzt bei vielen Betriebsräten zu viel betriebsrätliches Wissen voraus!"

Ich sehe ein, dass man natürlich statt Sitzung auch einen fröhlichen Plausch im Kollegenkreis machen kann, aber in den meisten Gremien wird es so sein, dass ein Vertreter von Personal als Vertreter des Arbeitgebers vor dem Gremium auftritt.

P
paula

08.08.2014 um 18:44 Uhr

@Multibär

Als was kommt denn sonst der Mitarbeiter der Personalabteilung und diskutiert mit dem Gremium im Rahmen einer Einstellung?

M
Multibär

08.08.2014 um 20:17 Uhr

@paula, das kann ich dir nicht sagen, ich weis ja nicht mal was der Typ da sollte. Ich sehe keinen Grund diesen Menschen zu diesem Thema zuladen.

@Pjöööng, Hochmut kommt vor dem fall. Behalte dir deine Arroganz bitte für deine Wahlwerbung. Dieses Forum soll helfen und nicht die eigene Unfähigkeit Kompensieren.

Ich sehe, es nicht so das der Typ nur eil er bei PM Arbeitet gleich als Sachverständiger geladen war. Auch den Grund und das Thema finde ich fragwürdig. Deshalb und auch weil der Frage stelle es nicht klar aussagt sondern eher schwammig bleibt gehe ich davon aus der die Ladung weder Fachlich noch Sachlich berechtigt war oder ist. Eigentlich ist es mir auch völlig egal was ihr da erkennt oder nicht.Mir recht es.Ich habe da etwas "Was ich nicht Verstehe.." und solange das so ist, bleibe ich bei dem was ich meine zu Lesen. Ende im Gelände, Basta bei der Pasta oder auch Schluss mit dem Thread. Gibt bessere Trades wo wir Sparten BRs punkten können.

Irgendwann komme ich noch dahinter was das mit diesen verdammten "ö"s soll. Oder aufsich hat.

M
Multibär

08.08.2014 um 20:22 Uhr

Wir haben ihn während der Sitzung hinzugerufen, mit ihm über das Thema gesprochen und dann die Sitzung wieder fortgefahren.

G
ganther

09.08.2014 um 15:51 Uhr

Also null Verstoß von HR

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