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Dieser Beitrag ist vor 12 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

BR-Bürokraft, wer entscheidet über Weiterbeschäftigung?

W
WolfgangP
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, unser BR hat seit ca. zwei Jahren eine Bürokraft, nach langem Diskuiteren wurden uns von der Arbeitgeberin gnädig 15 Stunden/Woche eingruppiert nach TVöD EG 5 bewilligt. Die Beschäftigung wurde auf die Amtszeit des BR, also auf den 31.5. befristet. Jetzt sagt die Arbeitgeberin, eine Weiterbeschäftigung der befristet eingestellten Kraft sei für sie keine Option, da sie eine unbefristet beschäftigte Kollegin auf die BR-Stelle versetzen will. Unabhängig davon, ob der BR dies auch will - kann die Arbeitgeberin allein entscheiden, wer die beim BR geschaffene Stelle besetzt? Viele Grüße, WolfgangP

2.084019

Community-Antworten (19)

P
Pjöööng Akzeptiert

25.02.2014 um 18:12 Uhr

Ich denke, dass zumindest bis zu dem "grummeligen" Beitrag nicht die Qualität Eurer BR-Arbeit in Frage gestellt wurde, sondern (zumindest von mir) lediglich angemerkt wurde, dass Ihr mit einer 15stündigen Büro-Unterstützung recht gut gestellt seid. Indirekt ist das ja auch für die Frage, ob Ihr bei der Besetzung der Stelle mitbestimmen könnt, durchaus relevant. Weder erscheint mir die Anzahl der personellen Einzelmaßnahmen (wobei die reine Anzahl natürlich auch nicht so aussagekräftig ist), noch die Anzahl der offenen BVen außergewöhnlich hoch. Die meiste Zeit bei der Bearbeitung von personellen Einzelmaßnahmen geht ja meistens dabei drauf, dass fehlende Informationen eingeholt werden müssen, die Entscheidung vorbereitet werden und letztendlich kommuniziert werden muss. Bis auf die Verwaltung des Posteinganges und dem Schreiben/Versenden sind das eigentlich originäre Aufgaben des BR(V), die ihm auch keine Schreibkraft abnehmen kann. Auch bei der Verhandlung von BVen sehe ich mur wenig Möglichkeiten wo eine Schreibkraft unterstützen kann.

Das alles ist eben der Punkt, wo ich denke dass Ihr keinen Anspruch auf eine Schreibkraft habt, sie also eine, sagen wir mal "kooperative Geste" des Arbeitgebers ist. Es ist ja manchmal auch nicht ungewöhnlich, dass der BR sozusagen auf die gleiche Augenhöhe wie die Personalabteilung gehoben wird, indem auch diesem, ebenso wie der Personalabteilung, in gewissem Rahmen eine Schreibkraft zur Verfügung gestellt wird.

Aber es ist halt so: Wenn der Arbeitgeber hier Arbeitsmittel zur Verfügung stellt, die nicht notwendig sind und diese auch nicht willkürlich entzieht, dannhat man wenig Einfluss auf die Zuteilung.

Die Kollegin ist ihrem bisherigen Job gesundheitlich nicht mehr gewachsen? BEM gibt es bei Euch und wurde gemacht? Und das BR-Sekretariat kann sie machen? Ist das nicht eine Win/Win-Situation für alle? Was wären denn die Alternativen für die Kollegin? Wenn die ihren bisherigen Job nicht mehr machen kann, dann erfolgt doch irgendwann die personenbedingte Kündigung? Oder gibt es andere passende Alternativen?

K
Kölner

24.02.2014 um 17:35 Uhr

Wie gross ist denn der BR? Ansonsten kann der AG das schon...

W
WolfgangP

24.02.2014 um 17:42 Uhr

Unser BR hat 9 Mitglieder. Ich vermutete schon, dass der AG das kann, jedenfalls in der Praxis - denn wenn wir nicht einverstanden sind, kann er uns ja die Kraft auch wieder wegnehmen, er hat also das Druckmittel. Interessierte mich eher für die Rechtslage.

K
Kölner

24.02.2014 um 17:46 Uhr

Ich würde als AG euch auch keine Bürokraft gönnen.

P
Pjöööng

24.02.2014 um 18:00 Uhr

Als 9köpfiger BR eine 15 Stunden Bürokraft? Das ist ja schon Luxus.

Was spricht denn gegen die unbefristet beschäftigte Kollegin?

W
WolfgangP

24.02.2014 um 18:07 Uhr

Hallo, interessant, was anderswo als Luxus gilt oder uns auch von anderen BRs nicht gegönnt wird. Bei 6-8 personellen Einzelmaßnahmen wöchentlich und derzeit drei parallel verhandelten Betriebsvereinbarungen wüsste ich allerdings nicht, wie die Arbeit sonst bewältigt werden sollte. Die Verhältnisse sind eben doch je nach Betrieb sehr verschieden. Gegen die Kollegin spricht nichts, aber der BR findet es ärgerlich, dass die derzeitige Mitarbeiterin ohne Rücksicht auf ihre derzeitige Situation rausgeworfen wird und der Arbeitgeber allein entscheiden will, ohne den BR zu fragen. War bei uns bisher anders.

K
Kölner

24.02.2014 um 18:11 Uhr

Sie wird ja nicht rausgeworfen. Ihr befristeter Vertrag wird nur nicht verlängert.

Bei 9 BRM hat man ja ne Freistellung. Und das was Du da schreibst...naja, das ist bei einem UN dieser Größe ja nicht selten und Arbeitsalltag! Es bleibt dabei, dass Euer Chef einfach nur nett ist.

W
WolfgangP

24.02.2014 um 18:18 Uhr

Hallo, vielleicht sollte ich hinzufügen, dass von uns niemand die Freistellung in Anspruch nimmt und dass die AG-Entscheidung auch dadurch bedingt ist. Aber eigentlich wollte ich ja nicht wissen, ob ihr das Luxus und unseren Arbeitgeber nett findet, sondern ob der BR entscheiden darf, wer für ihn das Büro betreut. Vermutlich sind aber entsprechend große und professionell aufgestellte BRs gar nicht hier, weil sie das Forum nicht brauchen. Schönen Feierabend!

P
Pjöööng

24.02.2014 um 18:23 Uhr

Warum denn so grummelig?

Natürlich habt Ihr in gewissem Umfang ein Mitspracherecht. Allerdings müsst Ihr schon nachvollziehbare Gründe haben, wenn Ihr die unbefristete Kraft ablehnen wollt. Deshalb fragte ich ja, was denn gegen diese Kollegin spricht.

Offensichtlich hat die unbefristete Kraft zur Zeit auch kein bzw. zu wenig Geschäft. Wie würde der Arbeitgeber damit umgehen, wenn sie bei Euch nicht eingesetzt werden kann?

S
Snooker

24.02.2014 um 19:40 Uhr

Sorry WolfgangP euer AG handelt genau richtig. Ihr seit als Betriebsrat von der Belegschaft gewählt worden damit ihr sie im Rahmen der lautenden Gesetze Verordnungen und sonst noch so vertretet. Das zu gehört bei dieser Größe auch die Freistellung. Nehmt dies erst mal in Anspruch und wenn ihr dann nach einem gewissen Zeitraum merkt das da eine Person fehlt für den Schriftkram, dann kann man sich mal an den AG wenden. Alles andere hier ist Betrug an die die euch gewählt haben.

K
Kölner

24.02.2014 um 19:49 Uhr

Man muss es sich einfach nur einmal zu Gemüte führen: Da meint jemand, der sich mit seinem AG in einem zwielichtigen Arrangement befindet, hier seien keine Profis im Forum. Unglaublich.

WolfgangP: Du hast grundlegende, wirklich grundlegende Dinge des BetrVG und des BR-Dasein noch nicht verstanden. Und was Du/Ihr da veranstaltet ist eine BR-Arbeit, die andere, nicht gewählte Sekretärinnen da auf die Reihe kriegen sollen. Vermutlich bist Du auch noch im weitesten Sinne im sozialen Bereich tätig - unglaublich!

T
tommyh

24.02.2014 um 20:19 Uhr

Ich finde es immer erstaunlich hier wenn die Antworten nicht so kommen wie gewünscht wird gleich losgemotzt! Nehmt Eure Freistellung und der AG kann sich seine Bürokraft in die Haare schmieren. :-)

G
gironimo

24.02.2014 um 21:44 Uhr

Habt Ihr eine Stellenauschreibung nach § 93 BetrVG gefordert? Wenn ja sollte sich die Kollegin innerbetrieblich Bewerben. Dann findet Ihr vielleicht einen Zustimmungsverweigerungsgrund bei der ungewollten Versetzung.

Ansonsten steht die Frage, wer im BR-Büro schreibt im Zusammnenhang mit der Fage der vertrauensvollen Zusammenarbeit zwischen AG und BR.

P
paula

24.02.2014 um 23:03 Uhr

@gironimo

auch wenn hier die vertrauensvolle Zusammenarbeit wichtig bei der Besetzung ist... diese geht aber nicht soweit dass der AG entfristen müsste

andererseits könnte individualrechtlich ein Blick auf die Befristung vielleicht lohnen

H
Hoppel

24.02.2014 um 23:31 Uhr

@ WolfgangP

"... kann die Arbeitgeberin allein entscheiden, wer die beim BR geschaffene Stelle besetzt?"

Der BR hat bzgl. der Stellenbesetzung ein Mitspracherecht, mehr aber auch nicht.

W
WolfgangP

25.02.2014 um 17:49 Uhr

Guten Tag, "grummelig" war ich, weil hier die Qualität unserer BR-Arbeit in Frage gestellt wurde, ohne die Verhältnisse bei uns zu kennen. Das Meiste hat seine Gründe, so wie ihr für eure Antworten auch Gründe habt. Hier ist aber nicht der Ort und der Raum für Erklärungen und Rechtrfertigungen. Für das '"nicht professionell" bitte ich um Entschuldigung, war missverständlich - ich meinte, dass BRs, die so groß sind, dass für sie eine Bürokraft "normal" ist, hier wohl eher nicht vertreten sind. Snooker und Kölner: Was ist an unserem Arrangement zwielichtig? Und worin liegt der Betrug an denen, die uns gewählt haben? Wir hatten Gründe, dass sich niemand zu 100% freistellen lassen wollte, AG schafft eine 15-Stunden-Stelle für Büroarbeiten, das mag ungewöhnlich sein, aber warum diese Aggressivität? Danke für die sachlichen Antworten, Ausschreibung kann ein Weg sein, das Ganze auf eine objektivere Grundlage zu stellen. Übrigens ist die Kollegin, die auf die BR-Büro-Stelle versetzt werden soll, nicht beschäftigungslos, sondern im Gegenteil ihrem bisherigen Job gesundheitlich nicht mehr gewachsen.

W
WolfgangP

26.02.2014 um 12:17 Uhr

Hallo Pjöööng,

erste drei Absätze: Alles richtig, mit der Anmerkung, dass auch der AG mit dem Arrangement recht gut fährt. Würde (beispielsweise) der BR-Vorsitzende, statt seine Arbeitszeit halbe-halbe aufzuteilen, seinen Anspruch auf volle Freistellung wahrnehmen, wäre das für den AG sehr viel teurer als die jetzige Lösung. Die Bürokraft führt nicht nur Korrespondenz und koordiniert Termine, sie hält auch BR-Beschlüsse nach und bringt Ordnung in ein Büro, das von früheren Betriebsräten (ohne Freistellung) nicht gut gepflegt wurde und in dem sich in 15 Jahren sehr viel angesammelt hat.

Zur neu vorgeschlagenen Kollegin; Ja, BEM hat stattgefunden, der Vorschlag ist grundsätzlich auch in Ordnung, allerdings kommt die bisherige Bürokraft durch das Ende der Beschäftigung in Probleme, da sie durch kürzliche Erkrankung und andere Schicksalsschläge gerade in einer schwierigen Situation ist. Wir würden ihre Beschäftigung gern um wenige Monate verlängern und erst dann die Versetzung machen, das will AG nicht, daher die Frage, ob AG uns diese Entscheidung aufdrücken kann.

Danke für die Versachlichung, ich war vorgestern wirklich sauer und habe überreagiert.

Viele Grüße

K
Kölner

26.02.2014 um 12:21 Uhr

Kann er. Gerade dann, wenn der AV ausläuft. Aber nochmals am Rande: Es kann nicht Aufgabe des BR sein, sich Gedanken über das Einsparpotential des AG zu machen.

Ich kann daher die Reaktionen schon gut verstehen, die Euch unterstellen, nicht wirksam die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Zudem sind die angeführten Themen, die es bei Euch zu beackern gilt, sicherlich 'leicht' lösbar, wenn nicht sonstwo noch der Schuh drückt. Alles in allem: Es fühlt sich alles sehr windig an.

W
WolfgangP

26.02.2014 um 12:51 Uhr

Hallo Kölner,

auch nach dem zweiten Lesen habe ich Schwierigkeiten, deine Haltung zu verstehen. Wir machen uns nicht Gedanken über das Einsparpotential des AG. Wenn sich niemand von uns freistellen lässt, dann nur deshalb, weil niemand den beruflichen Anschluss verlieren will, das geht bei unseren Jobs ganz schnell. Freistellung wäre für die meisten von uns der Weg in eine berufliche Sackgasse. Ich sage nur, dass auch der AG einen Vorteil hat und die Lösung mit der Bürokraft daher nicht nur "nett" und "Luxus" ist.

Deshalb verstehe ich auch nicht, warum wir "nicht wirksam die Interessen der Belegschaft vertreten" oder warum sich "alles sehr windig anfühlt". Ich reagiere auch deshalb empfindlich, weil unser Arbeitgeber auch gerne immer wieder sagt, wie sehr er doch die AN im Blick hat und wie überflüssig er eigentlich das meiste findet, was der BR macht, weil doch bei uns alles schon so nett ist - und uns dann aber Informationen verweigert, die uns zustehen, oder Regelungen ablehnt, die ihn an seine mündlichen Versprechen auch mal binden sollen. Wenn dann auch andere BRs behaupten, wir hätten es eigentlich viel zu gut, ohne unsere wirklichen Konflikte zu kennen, macht das schon ärgerlich.

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