Seminarteilnahme - Bürokraft und ein Ersatzmitglied?
Zu einem Seminar nach §37,6 möchten wir außer einem Gremiumsmitglied noch unsere Bürokraft und ein Ersatzmitglied des Gremiums schicken. Wie ist das zu rechtfertigen?
Community-Antworten (7)
05.09.2007 um 16:55 Uhr
Für Ersatzmitglieder des Betriebsrats gibt es keinen eigenständigen Schulungsanspruch.
Rückt ein Ersatzmitglied in den Betriebsrat nach, z. B. bei größeren Betriebsratsgremien, so kann es erforderlich sein, dass unter Berücksichtigung für die Gewährleistung der Arbeitsfähigkeit des Betriebsrats ein Schulungsanspruch des Ersatzmitglieds besteht, siehe BAG, 19.09.2001 AP Nr. 9 zu § 25 BetrVG und BAG 15.05.1986 AP Nr. 53 zu § 37 BetrVG.
05.09.2007 um 16:56 Uhr
Für Bürokräfte gibt es speziell ausgewiesene Seminare. Für Ersatzmitglieder die häufig zum Einsatz kommen, sind Grundlagenseminare schon zwingend erforderlich.
05.09.2007 um 16:58 Uhr
Hab noch einen Zusatz:
Wenn ein Ersatzmitglied über einen längeren Zeitraum häufig als Betriebsrat tätig geworden ist, muss es selbstverständlich über die wichtigsten Grundlagen der Betriebsratsarbeit Bescheid wissen. "Häufig" tätig werden bedeutet z.B., über einen längeren Zeitraum an ca. einem Viertel der Betriebsrats-Sitzungen teilgenommen zu haben (ArbG Mannheim, 19.1.2000, 8 BV 18/ 99). Es besteht also ein Anspruch auf den Seminarbesuch nach § 37 Abs. 6 zumindest für die ersten beiden Grundlagenseminare (BAG, 14.12. 1994, 7 ABR 31/ 94).
05.09.2007 um 16:59 Uhr
sag ich doch ;-))
05.09.2007 um 17:00 Uhr
mhhh, das ganze geht auch toll über Bildungsurlaub .-) für den fall das das EBRM und die Gezi Dame nicht immer so oft im BR sind .-))
05.09.2007 um 17:23 Uhr
@HF
hinsichtlich der Ersatzmitglieder wäre es sinnvoll zu wissen, wie dies die örtlichen Gerichte sehen. Ich kenne mehr als ein Arbeitsgericht, die die Grenze nicht bei einem Viertel sondern bei der Hälfte der Sitzungen sieht
05.09.2007 um 17:37 Uhr
@paula da stimm ich dir zu, klar liegt das im Ermessen des Gerichts, du weisst doch, jeder ließt anderst zwischen den Zeilen und entscheidet anderst :) Ich hatte das auch nur schnell gefunden -->(ArbG Mannheim, 19.1.2000, 8 BV 18/ 99).
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