W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Nicht im BR - aber als Bürokraft tätig?

L
Liane
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ! ich würde gerne wissen ,Darf eine Bürokraft ,die für den BR Tätig ist,auch bei BR. sitzungen als Bürokraft Tätig sein obwohl sie kein BR Mitglied ist??

4.52905

Community-Antworten (5)

E
Erwin

01.09.2009 um 21:32 Uhr

@Liane

empfehle einmal einen Blick ins BetrVG § 34, Stichwort "Schreibkraft", dem Arbeistwerkzeug des BR. Dort sollt man bei Fragen zum Thema immer zuerst einmal nachsehen? ;-))

B
Bergmann

01.09.2009 um 22:12 Uhr

@ Erwin,

mach uns hier im Forum nicht arbeitslos mit solchen Antworten !!

@ Liane,

der BR kann sich Spezialisten heranziehen zur erledigung seiner Arbeit, also auch eine Schreibkraft.

E
Erwin

02.09.2009 um 00:13 Uhr

@Bergmann

..keine Sorge, denn offenbar können oder wollen viele nicht lesen können wollen ;-))

Ich bin halt nur immer wieder betroffen, wenn man da sGefühl bekommen muss, man kann oder will nicht einfach einaml ins Gesetz und/ oder Kommentar schauen. Ganz geschweige dann hie rin die Beiträge.

Aber vielleicht habe ich auch ein fasches zu hohes Verständnis von Mandatsarbeit :-((

L
liane

02.09.2009 um 09:12 Uhr

Sorry leute !wollte hier kein streit vom zaun brechen,natürlich habe ich ins gestzt geschaut habe dort aber nicht die richtige antwort gefunden ,mir geht es nur darum ob jemand der nicht im BR ist an sitzungen teil nehmen darf oder meiner meinung nach nicht. abe dabke für eure antworten lg

B
BGBversteher

02.09.2009 um 10:33 Uhr

Ja Bergmann, da geb ich dir Recht, solche unkultivierten Antworten kann man sich sparen, da wäre es doch am besten wenn jemand eine Frage stellt, dass automatisch die Antwort kommt:

"Schau im BetrVG nach, dort steht es."

Das Forum hat schon lange nichts mehr mit Dikussionen, Hinweisen, Ratschlägen zu tun.

Zu Deiner Frage Liane. Nein darf sie nicht, sie darf nur herangezogen werden um die anfallende Schreibarbeit zu erledigen. Das zur Sitzung geschriebene Protokoll kann sie dann in Klarschrift erstellen wenn es keiner vom BR selbst erledigen kann usw. aber direkt an Sitzungen teilnehmen darf sie nicht.

Ihre Antwort