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§99 BetrVG- schriftlich oder mündlich

T
takkus
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

§99 BetrVG sagt aus, daß der ArbG den BR zu unterrichten hat. Weiß Irgenjemand ob dies schriftlich sein muß, oder reicht die mündliche Unterrichtung an den BRV der dann wiederum das Gremium darüber informiert. Gibt es dazu eine Rechtssprechung o.ä.?

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Community-Antworten (3)

K
Kölner

05.08.2014 um 16:28 Uhr

wenn es vollständig ist, reicht mündlich...

H
Hoppel

05.08.2014 um 17:27 Uhr

@ takkus

Es gibt keinerlei gesetzl. Vorschriften, in welcher Form der AG den BR zu unterrichten hat. Aber wie Kölner bereits schrieb ... die Unterrichtung muss vollständig sein!

Aus Beweisgründen ist die Schriftform prinzipiell anzuraten. Einem BR ist zu empfehlen, mit dem AG konkrete Regelungen zu vereinbaren.

S
Stoni

08.08.2014 um 20:21 Uhr

Gegenfrage.Wie will der BRV, er nimmt die Erklärung entgegen, alle !!!! BRM umfassend informieren wenn er nur mündliche aussagen hat ? Wie soll das Gremium als Ganzes einen Beschluss fassen bei informationen die vom hörensagen stammen? Denkt mal drüber nach.

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