Hallo,
wenn der Arbeitgeber eine Kündigung zurückzieht, ist es nicht sinnvoll wenigstens dem Betriebsrat dieses mitzuteilen. Zum Beispiel unter § 92 Abs.1 BetrVG oder liege ich da Falsch.
Denn der AG nimmt ja in dem Fall wieder eine personelle Maßnahme vor.
Noch eine Frage. Muss der AG eine Kündigung vom AN an den BR weiterleiten?