Hallo, ihr lieben.
Bei uns ergab sich gerade folgendes Problem: eine Kollegin hat in Erwartung eines anderen Jobs ihren Arbeitsvertrag gekündigt. Nun hat sie den Vertrag für den neuen Job bekommen, und entschied, das dies wohl doch nicht so ist, wie sie es sich vorstellte.
Auf die Frage, ob die Kündigung zurückgenommen werden könnte, kam von der GL die Antwort, das ginge, allerdings würde sie dann nur noch einen Teilzeitvertrag bekommen und solle die restlichen Stunden ( Bedarf ist durchaus da) per Überstunden arbeiten.
Wir meinen , das bei entsprechendem Bedarf die höhere Stundenzahl gegeben werden sollte.
Gibt es da irgendwelche Rechtsansprüche, die sie hat?
Klar, besonders schlau war es natürlich nicht, vorzeitig zu kündigen.....