Guten Morgen ihr Lieben,

bei uns in der Firma (GmbH unter Familiengeführter Holding) haben wir den Fall, dass es zu Kündigungsanhörungen
wegen Zeitbetrugs gekommen ist.
Der Betriebsrat ha keinen Widerspruch und keine Bedenken geäußert - das Vertrauensverhältnis zu den Personen ist definitiv
nicht mehr gegeben.
Aus unerklärlichen Gründen sollen diese Kündigungen zurückgezogen werden.
Für das Betriebsratsgremium vollkommen unverständlich, da wie erwähnt das Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist.

Nun stellt sich die Frage:
Ist hier nicht auch noch einmal der Betriebsrat zu beteiligen?

Wenn ich den DKK in Kommentanummer 46 zu §99 BetrVG richtig verstehe, müsste doch nun die Firmenleitung
eine Anhörung zur Neuanstellung machen, oder nicht?

Gruss
Chrischan