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Kündigung durch AN - Kündigungsrücknahme - Neueinstellung?

SS
Susanne Schulte
Sep 2019 bearbeitet

Ein AN hat gekündigt. Noch während der laufenden Kündigungsfrist möchte er die Kündigung zurückziehen und der AG würde das Angebot gerne annehmen.

Ist dies wie eine Neueinstellung dem BR mitzuteilen und die Zustimmung einzuholen?

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Community-Antworten (7)

K
Kjarrigan

02.09.2019 um 18:02 Uhr

Nein - denn wenn der AG die Rücknahme der Kündigung aktzeptiert hat - hat es die Kündigung ja gar nicht gegeben.

C
celestro

02.09.2019 um 18:02 Uhr

Ich würde sagen, der AG hat hier die Pflicht, den BR zu informieren. Aber eine Neueinstellung ist es mMn nicht (und daher auch keine Zustimmung nötig).

C
Catweazle

03.09.2019 um 00:05 Uhr

Eine Kündigung kann man nicht zurückziehen. Man kann aber die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vereinbaren. Eine Neueinstellung sehe ich hier auch nicht.

B
BRHamburg

03.09.2019 um 05:58 Uhr

Gäbe es den Gründe, die aus Sicht des BRs, gegen die Fortsetzung sprechen? Ansonsten würde ich die Geschichte nicht zuhoch hängen.

SS
Susanne Schulte

03.09.2019 um 10:55 Uhr

Ja, diese Gründe gäbe es.

T
takkus

03.09.2019 um 11:23 Uhr

Ich bin da eher der Meinung wie "Kjarrigan". Sind sich ArbGeb und ArbN einig das AV weiterzuführen, hat der BR keine Handhabe.

B
basilica

03.09.2019 um 21:01 Uhr

Die Fachliteratur scheint sich - zumindest bei vom AG ausgesprochenen+zurückgenommenen Kündigungen - nicht ganz einig zu sein.

Im Fitting (§ 99 Rn 46) steht: "Keine Einstellung ist die Weiterbeschäftigung des AN zB bei Rücknahme der Kündigung"

Der DKKW (§ 99 Rn 48) sagt: "... Ansonsten ist die Rücknahme einer Kündigung als einseitige Gestaltungserklärung nicht möglich. Das Arbeitsverhältnis kann nur durch Vereinbarung zwischen AG und AN fortgesetzt werden. Diese Erneuerung des Arbeitsverhätnisses unterliegt als Einstellung der Mitbestimmung des § 99"

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