Erstellt am 04.08.2014 um 13:08 Uhr von Nubbel
klar
BAG, Urteil vom 16. 4. 2003 - 7 AZR 423/01 (lexetius.com/2003,1867)
Erstellt am 04.08.2014 um 13:09 Uhr von MaikB
Hallo,
Ja die Wegezeit gehört dazu wenn du nicht im Dienst bist. Von der Haustür zur BR-Sitzung und wieder zur Haustür. Fahrtkosten gehören natürlich auch dazu. Der Betriebsrat darf nicht benachteiligt werden und auch keine Vorteile für sich herausziehen.
Erstellt am 04.08.2014 um 18:10 Uhr von Hoppel
"Der Betriebsrat darf nicht benachteiligt werden und auch keine Vorteile für sich herausziehen." > Korrekt!
Bedeutet aber auch, dass sich ein BR an ev. geltende betriebliche Dienstreiseregelungen halten muss. Und das ist bereits im Leitsatz des zuvor benannten BAG Urteils zu lesen.
@ Nubbel
Das Urteil scheinst Du noch nicht einmal im Ansatz gelesen zu haben. Wie Du die Frage bei den mageren Informationen mit einem "klar" beantworten kannst, ist mir ein Rätsel!
@ SuseFO
Gibt es bei Euch eine Dienstreiseregelung (TV oder BV)? Falls ja, was ist darin geregelt?
Erstellt am 04.08.2014 um 18:35 Uhr von Multibär
@SuseFO,
warum GEHST du an deinem Frei-tag ZUR BR Sitzung????? der BR hat doch bestimmt ein EBRM geladen? alternativ MUSS du auf dem Dienstplan stehen, Thema Versicherung.
Erstellt am 04.08.2014 um 20:54 Uhr von BloodyBeginner
@Multibär: du scheinst dich nicht sehr mit Schichtarbeit und Teilnahme an BR Sitzungen auszukennen. Ein freier Tag -vergleichbar mit dem Wochenende für Normalos- kann für Schichtarbeiter auch unterhalb der Woche sein, entspricht aber nicht einem Verhinderungsgrund im Sine des BetrVG. D.h. man/frau hat zu kommen, wenn nicht ist man persönlich verhindert und es darf auch kein Ersatzmitglied geladen werden.
Erstellt am 04.08.2014 um 21:15 Uhr von Nubbel
wenn dir das urteil nicht gefällt, schau ins betrvg.
und wenn ich persönlich außerhalb meiner persönlichen arbeitszeit verhindert bin, wird auch ersatz geladen
Erstellt am 04.08.2014 um 21:20 Uhr von Multibär
BloodyBeginner,
biste neu im Forum kenne deinen Nick gr nicht.
Also das was du da schreibst habe ich auch schon mal gehört und ich lehne es AB ! FREI ist frei! Ich komme ja auch nicht am Freien WE zur Sitzung. SONDERN immer nur wärend der Arbeitszeit.
Was meine Schicht Erfahrung angeht nun ja 20 Jahre Drei Schichtbetrieb in der Altenpflege haben bei mir spuhren hinter lassen und deshalb kämpfe ich erst recht dafür FREI ist FREI !erst recht als BR. Zumindest kann ich wenn es hart auf hart kommt beiweisen das bei uns KEIN Schitler aus dem Frei zum BR muss.Wir haben es hart erkämpft das auch unsre Kollegen beim Schichten so berügsichtigt werden das sie nicht aus der Nachtschit im Anschluss zur Situng müssen.
Das ist sogar für alle in einer BV geregelt, ich gebe zu das viele die neu zu uns kommen Verwundert sind das wie noch so Positive dinge in einer BV halten können.
Aber wie soll das auch anders gehen? Auch ein BRM braucht Schalf und muss munter in der Sitzung sein, oft höre ich von BRMs das sie das lange sitzen nicht kennen und das sie das zuhören der Ausführungen oft ermüdet, grade die Pflege hat damit Probleme deshalb sind unter Brechungen so wichtig. UND FREI brachen alle ! Pflichten oft absurde hat die Pflege genug, Sorry aber das Thema nimmt mich Emotional immer noch mit.Ich hatte damals aber auch 2 S Std Arbeitsweg mit Buss und Bahn das war grade Ländlich zu den Feiertagen sehr un schön, habe viel verpasst bei meinen Kindern.. Ich trottel zumindest deshalb muss ich andre davor bewahren, ihr Leben nicht zu Leben
Erstellt am 04.08.2014 um 21:38 Uhr von Multibär
Nubbel,
2003 ??? Auch wenn Urteile kein Verfallsdatum haben, sollte grade der Betriebsrat öfters mal nachvorne sehen...
Persönlichearbeitzeit, das ist was ich je nie verstand was hat meine Person mit meiner Vertraglichen Arbeit zu schaffen ??
Mein FREI gehütet mir Pasta! EBE S sethe auf dem Dienstplan ODER Frei ! Nicht beides
Erstellt am 04.08.2014 um 21:56 Uhr von BloodyBeginner
@Multibär:
bin gerade in meiner 2. Amtzeit BRM und da ich selbst Schicht arbeite, fallen BR Sitzungen zu etwa 70% in meine Freizeit und gebe ab und zu meinen Senf dazu.
Du hast es schon mal gehört und lehnst es ab? Dir ist schon klar dass es aber eine reine Bauchentscheidung von dir ist und auf keiner rechtlichen Grundlage basiert.
Außerdem bekommt man ja Freizeitersatz für die BR-Tätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit.
Wenn ich mich für das BR Amt bewerbe sollte ich mir darüber im Klaren sein, dass es auch mal härter wird und nicht nur Rosinen rauspicken.
Erstellt am 04.08.2014 um 22:13 Uhr von Multibär
Wenn du 70% deiner Freizeit dem AG schenkst und das als BR ist das dein Problem, das mit dem Bachgefühl verbitte ich mir unsre BVs sind vom RA und der Gewerkschaft geprüft.
Deine Klo Parole"Wenn ich mich für das BR Amt bewerbe sollte ich mir darüber im Klaren sein, dass es auch mal härter wird und nicht nur Rosinen rauspicken.
Finde ich sagt alles, wie kommst du darauf das MEIN recht auf Frei für das ich seit Jahren kämpfe und das mehr für die Belegschaft als für mich,dies als Bevorteilung (Rosien) darzustellen ????
Ich kann ja nun nichts dafür das dein BR(v) sich nicht für dich stark macht und dafür sorgt das du in deiner Arbeitszeit zum BR gehst, mach mich bitte nicht für die Dienstplan Genehmigung deines BRs verantwortlich.
"Außerdem bekommt man ja Freizeitersatz für die BR-Tätigkeit außerhalb der persönlichen Arbeitszeit." Das ist leider nicht überall so UND oft wird das nicht 1 zu 1 gelbt was wohl noch trauriger ist und zum vorzeitigen verschleiss und Krankheit führt.Ausgebrannt und nicht erkannt ist leider immer öfters der Zweite Vorname von Motivierten BRMs aber wem sage ich das ..... wer so oft in der Freizeit kommt.... Sag mal bei deinen Kollegen die kommen auch so ? oder bist du eher die Ausnahme ? Nicht das ich damit sagen will das die dich ggf gar nicht unbedingt auf der Sitzung haben möchten ... Also ist rein Spekulativ
Erstellt am 04.08.2014 um 22:58 Uhr von metallica
Multibär, aufgrund eurer BVs generelle Hinweise zu geben ist sicherlich nicht hilfreich. Das BAG hat nunmal klargestellt, dass Sitzungen außerhalb der Arbeitszeit keinen Verhinderungsgrund nach 25 I 2 BetrVG darstellt (BAG v. 18.01.1989 - 7 ABR 89/87, AP Nr. 28 zu § 40 BetrVG 1972). Allerdings mit der Einschränkung der Unzumutbarkeit (z.B. Sitzungen nach der Nachtschicht EINZELFALLPRÜFUNG!).
Das kann man persönlich gut oder schlecht finden, aber man sollte die Realität auch nicht einfach leugnen. Generell Ersatzmitglieder zu laden ist auf jeden Fall riskant und kann zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen führen.
Diese Teilnahmen in der Freizeit sollten im Normalfall vergütet oder ausgeglichen werden, ebenso Kosten die im Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen.
Erstellt am 04.08.2014 um 23:11 Uhr von Nubbel
multi, du beißt den falschen, aber was solls
Erstellt am 05.08.2014 um 09:10 Uhr von Multibär
@Nubbel,
stimmt Sorry. " Ich habe den tiefern sinn überlesen "und wenn ich persönlich außerhalb meiner persönlichen arbeitszeit verhindert bin, wird auch ersatz geladen" Da haste Recht, da hebt sich was auf was eigendlich so nicht geht.
@metallica,
ne auch ein BAG Urteil aus dem Jahr 1989 sollte mal im sinne der Kollegen überdacht werden. Für mich ist ein Sitzungstag ein kompletter Arbeitstag. Dieser wird soweit ich im Bilde bin Regelhaft durchgeführt. Das heisst der Tag ob Wöchentlich ODER alle 14 Tage ist dem Dienstplan schreiber bekannt ! Das wiederum heisst ER hat den Dienstplan so zu Planben das der BR S nicht auf das Frei fällt. Ich finde da sollte der BR im sinne der Kollegen mal über das Thema Dienstplangestalltung nach denken ! Die gehen doch an solchen Dienstplänen kaput! Ausserdem sehe ich das als einbe Missachtung der BR Arbeit, scheinbar ist dort der BR Tag wohl als Frei anzusehen. Frei wie BR Arbeit ist Niche to Have. Nee Leute Da sollte etwas entscheidendes Passieren und das ist auch bestimmt nicht im sinne des Urteils. Reguläre BR Sitzungen im Frei zuplanen obwohl es einen Dienstplan gibt. Sorry ich denkemal Ausserotrdnendlich Sitzungen OK. ABER nicht Geplannt im Frei. Das geht für mich gar nicht. Selbst wenn die unsre 5 Tage Woche aufweichen.
Ich bleibe dabei auf dem Dienstplan wird geplannt Frei ist FREI oder BR Arbeit ! Fehler bei der Plannung sind möglich, dürfen sich aber nicht wiederhohlen. Mitarbeiter Gesundheit ist kein Spielball auch nicht wenn der MA ausversehen ein BR ist . Etwas Respekt vor dem Ehrenamt vom Kollegen. Parole ende.Ich könnte schon wieder ne Demo dazu machen :-)
Erstellt am 05.08.2014 um 10:41 Uhr von nicoline
*Das heisst der Tag ob Wöchentlich ODER alle 14 Tage ist dem Dienstplan schreiber bekannt ! Das wiederum heisst ER hat den Dienstplan so zu Planben das der BR S nicht auf das Frei fällt.*
Dieser Aussage schließe ich mich mit voller Wucht an!
*Ich könnte schon wieder ne Demo dazu machen *
Wenn ich auch nur ein Fünkchen Hoffnung hätte, dass es etwas nutzt, würde ich mitmachen!
Erstellt am 05.08.2014 um 12:33 Uhr von BloodyBeginner
@Multibär:
also erstens schenke ich dem AG keineswegs 70% meiner Freizeit, denn ich bekomme jede Minute BR außerhalb meiner persönlichen Arbeitszeit gutgeschrieben.
Ich weiß dass BR Arbeit im Schichtdienst belastend ist - frag mal meine Frau.....
Aber ich wußte was auf mich zukommt, vor allem als ich dieses jahr wieder gewählt wurde.
Meine Kollegen die ich vertrete kennen meine Leistung und Engagement für sie an.
Du scheinst ja im Pflegedienst zu arbeiten. Es wird da von Schichtplänen von 2 Wochen gesprochen und BRs einplanen dass sie an den Sitzungen nicht frei haben.
Wahrscheinlich kann man das mit meinem Unternehmen Chemiebranche nicht vergleichen.
17 Betriebsrat, über 1700 MA. BR Sitzung egelmäßig einmal in der Woche an einem festen Tag. Ca. die Hälfte der BRMs arbeiten in vollkontinuierlicher Wechselschicht, d.h. die können dir schon sagen wie sie am 31.03. 2017 oder am 01.12.2019 arbeiten, weil sich das Schichtsystem und plan wie an der Schnur weiterzieht.
Wenn ihr eine BV für die BRMs ausgearbeitet habt, schön und gut. Ihr jedenfalls seid dann ein Einzelfall, gesetzlich gibt es die angeführten Regelungen und euer Muster ist nicht so einfach übertragbar.
Erstellt am 05.08.2014 um 19:36 Uhr von Multibär
@BloodyBeginner,
ich verstehe NICHt warum unser Modell nicht übertragbar sein sollte ? Du hast ein Recht auf einen Verlässlichen Dienstplan ! Wenn du mit Freigeplannt bist DU aber wohl Bekanntlich einen Ständigen Termin hast . Ist das nicht Verlässlich das hat auch nix § zu schaffen in meinen Augen nimmt dich der Dienstplan Schreiber nicht ernst. !! Wir haben KEINE BV extra für BRMs das gilt für alle bei uns !
"Wahrscheinlich kann man das mit meinem Unternehmen Chemiebranche nicht vergleichen."alter was Schreibst du da ? Willst du mir weis machen das wenn du auf dein Lebensrecht bestehst die Firma Explodiert ???? Ich kenne genug Beispiele wo Pflegekräfte erblich mit der Moral erpresst wurden übelste. Aber wovor hast du Angst ? Das du dich Benutzen lässt ist dir klar ! Wie gehst du mit dem Thema um wenn Kollegen NICHT wie du ausserhalb vom Dienstplan einspringen oder müssen und was ist wenn sie nicht können kommen die noch zu dir oder denken die ach der Springt ja als erster ein wenn der Chefe es will ?? Ich habe immer mehr Zweifel . Aber gut. Jeden das seine. Vielleicht mangelt es dir nicht an Scheid sondern an an Menschlicher Power, ich darf nicht vergessen das viele BRMs oft alleine und ohne Hilfe fast auf verlorren Posten kämpfen. Die Vernetzung der BRMs ist ja auch schon fast wieder gescheitert. Wie auch immer . Viel Spass noch beim aufreiben und wenn du meinst das Freizeit bezahlt werden kann ... keine Ahnung wann du die Stunden bekommst, hoffentlich 1 zu 1 und nicht Stundenweise wenns der Chefe will. Ist dein Leben, ggf bekommst du ja mal die Change ein Paar BRs zu kennen die dir helfen den Grundsatz zu Leben, mein Frei gehört mir, meine Freizeit mein Leben. Für den rest gibt es einen Plan.
Ich steige hier aus, ist mir zu Schwer zu verstehen wie du dir das antuen kannst. Hoffentlich schläft du nicht ein wenn du da mit deiner Chemie rum spielst.