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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rauchen von E-Zigaretten im Büro

B
brschnulli
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, wir verhandeln gerade ein BV Arbeitszeit. Darin wird u. a. auch die Thematik Raucherpause angesprochen. Im Rahmen dieser Thematik sind iwr auf das Thema e-Zigarette gekommen. Jetzt stellt sich uns folgende Frage: ein Mitarbeiter ist von der normalen Zigarette auf E-Zigarette umgestiegen und raucht die jetzt im Büro. eine Geruchsbelästigung oder ähnliches findet ja mit diesem nicht satt und er macht dadurch auch keine Raucherpausen mehr. Jetzt ist Grundsatzfrage: Ist das Rauche eine E-Zigarette im Büro trotz Nichtraucherschutz erlaubt? Wie seht ihr das? Gruss an alle Wissenden

5.560017

Community-Antworten (17)

I
ickederdicke

01.08.2014 um 13:09 Uhr

Hallo brschnulli, ich hab deine Frage grad mal gegxxglt. "Ist das Rauchen eine E-Zigarette im Büro trotz Nichtraucherschutz erlaubt?" Dabei kam ein aktuelles Urteil auf, es wird nicht geraucht sondern "gedampft" - daher in dem Fall laut Urteil ok. Bei uns in der BV wird rauchen und dampfen gleichgesetzt und ist auf dem Betriebsgelände -ausser in den Raucherecken - untersagt. E- Dingsbums sind halt weiterhin kritisch zu sehen, da die Inhaltsstoffe ....nun ja , weiss jemand was genau was da dampft , möchte ich passiv mitdampfen ?

B
Bürokrat

01.08.2014 um 13:28 Uhr

Dampfen ist gesetzlich aber nicht verboten, wo das Rauchen verboten wurde. Lediglich das Hausrecht erlaubt es, auch das Dampfen zu verbieten. In den Flugzeugen etlicher Airlines, in den meisten Gaststätten und in den Zügen der DB (außer in den ICEs) ist es gestattet. Passiv mitgedampft wird lediglich ein wenig des Nebelfluids Propylenglykol, in einer völlig irrelevanten Konzentration. Wo Nebelmaschinen eingesetzt werden, kriegt man das in rauen Mengen ab und bisher ist keine Gesundheitsschädigung dadurch bekannt. Die wahren Dreckschleudern im Büro sind die Kopierer und Drucker, die mit Toner betrieben werden. Hier gab und gibt es zahlreiche Lungenkrebsfälle, die auf deren Feinstaub zurückzuführen sind.

P
pillepalleTR

01.08.2014 um 15:19 Uhr

"Die wahren Dreckschleudern im Büro sind die Kopierer und Drucker, die mit Toner betrieben werden. Hier gab und gibt es zahlreiche Lungenkrebsfälle, die auf deren Feinstaub zurückzuführen sind." Ein Grund mehr dafür, als BR genau dagegen anzugehen und auf eine Kapselung oder räumliche "Absonderung" von Druckern etc. zu drängen Hat aber zugegebenermaßen mit der Fragestellung wenig zu tun.

Um Streit in der Belegschaft vorzubeugen, der beim Thema E-Zigarette genauso vorprogrammiert ist, wie bei "normalen" Glimmstengeln, würde ich als BR mit dem AG eine Vereinbarung treffen, die das Dampfen dem Rauchen gleichstellt. Damit ist es dort erlaubt, wo Rauchen erlaubt ist und dort verboten, wo Rauchen verboten ist. Fertig.

S
Snooker

01.08.2014 um 15:59 Uhr

Zitat pillepalleTR Um Streit in der Belegschaft vorzubeugen, der beim Thema E-Zigarette genauso vorprogrammiert ist, wie bei "normalen" Glimmstengeln, würde ich als BR mit dem AG eine Vereinbarung treffen, die das Dampfen dem Rauchen gleichstellt. Damit ist es dort erlaubt, wo Rauchen erlaubt ist und dort verboten, wo Rauchen verboten ist. Fertig.

Und genau dagegen würde ich als AG angehen. Hier würde ich eine Schlechetrstellung als wie es das Gesetz vorsieht sehen. Es wird inhaliert und gedampft wie bei Shichas und diese sind in öffentlichen Gebäuden ja auch nicht gänzlich verboten. Da ich mit der E-Zigarette sogar von 60 selbstgerehten auf 0 runter bin, würde ich es sogar fördern. Ich brauch heute weder das eine noch das andere. Lieber ein Zug meines Kollegen an dem Ding im Büro als wie das er zwischen 7- 10 min weg ist vom Arbeitsplatz

W
wieso

01.08.2014 um 16:32 Uhr

schließe mich als bekennender Dampfer der Aussage von Snooker vollumfänglich an ;)

P
paula

01.08.2014 um 17:32 Uhr

hier ist wohl auch in der Öffentlichkeit noch viel Aufklärungsarbeit notwendig. Bei uns gab es im Ort sogar schon Wirtshausschlägereien zwischen Dampfern und Nichtrauchern wegen der E-Zigarette.

Bei uns im Unternehmen ist es per BV untersagt. AG und BR waren sich hier schnell einig, weil es bisher keine belastbaren Studien gibt die die Ungefährlichkeit nachweisen (ich weiß: für eine potentielle Gefährlichkeit auch nicht)

P
pillepalleTR

01.08.2014 um 17:53 Uhr

@Snooker: schön, dass du es geschafft hast, nacheinander deine Sucht nach zwei Drogen zu bekämpfen. Glückwunsch!

Zitat: "Hier würde ich eine Schlechetrstellung als wie es das Gesetz vorsieht sehen. " Wessen Schlechterstellung siehst du hier? Die des Dampfers? Oder die des Bürokollegen?

Wie definierst du "nicht gänzlich verboten"(Zitat)? Sind sie es nun oder nicht? Oder nur so teilweise, also nicht in Gänze?

Zitat: "Lieber ein Zug meines Kollegen an dem Ding im Büro als wie das er zwischen 7- 10 min weg ist vom Arbeitsplatz" Zum einen ist möglicherweise nicht jeder so tolerant wie du. (siehe Beitrag von paula und die Wirtshausschlägerei) Zum anderen wäre es mir als Bürokollege ziemlich egal, wie lange und wie oft mein Schreibtischnachbar abwesend ist, wenn ich weiß, dass er für seine Raucherpausen abstempelt und somit seine vertraglich geschuldete Arbeitszeit erbringt.

Vielleicht werden wir im Laufe dieses Fred ja noch sehen, wie kontrovers dieses Thema diskutiert werden kann. Außerhalb dieses Forums wird die Diskussion mit Sicherheit nicht anders verlaufen - eher noch vehementer, da man dort ja nicht nur virtuell mit dem Dampf in Berührung kommt.

B
Bürokrat

01.08.2014 um 18:28 Uhr

Die typisch deutsche Verbotsmentalität. Im Zweifel verbieten! Ich kenne Leute, deren Parfümierung stärker belästigt. Aber, das wird sicher im ein oder anderen Betrieb auch noch verboten. Würden von euch wahrscheinlich auch etliche abnicken.

B
blackjack

01.08.2014 um 18:55 Uhr

Die aus dem Konsum von E-Zigaretten folgenden Risiken sind einschließlich der Gefahren des Passivrauchens mit den Gefahren des Tabakrauchs nicht vergleichbar. Das hat das Verwaltungsgericht Köln entschieden und der Klage eines Kölner Gastwirts stattgegeben, der seinen Gästen erlauben will E-Zigaretten zu konsumieren. Angesichts dieser Unterschiede zur herkömmlichen Zigarette hätte es einer hinreichend bestimmten und klaren Regelung des Gesetzgebers zur E-Zigarette im NiSchG bedurft, die aber fehle. Die bloße Aussage in der Gesetzesbegründung, dass ein umfassendes Rauchverbot auch für die E-Zigarette gelten solle, reiche nicht aus, so das Gericht. Die Berufung wurde zugelassen (Urteil vom 25.02.2014, Az.: 7 K 4612/13). Also abwarten, was die Berufung bringt.

S
Snooker

02.08.2014 um 23:16 Uhr

@pillepalleTR Denke nach @blackjacks Aussage brauche ich nichts mehr von Schlechterstellung erklären; da ist schon alles gesagt.. Der Rest so denke ich mal ist der 90prozentige Fehler aller BR, das persönliche empfinden. Denn wie sonst kann ein BR hier die Aussage treffen; sol er solange er ausstempelt

M
MitleiD

04.08.2014 um 12:53 Uhr

Langsam muss man in Deutschland schon über Schutzgesetze der Raucher nachdenken, wenn ich den ganzen Schwachsinn der Nichtrauchenden BRM hier so höre..

Geht ja schon bald soweit das man von Diskriminierung reden kann!!

Euch sollte man euren Kaffee, Privatgespräche, Internetzugang und alles andere streichen, am besten noch Gitter vors Fenster machen und den raum abdunkeln!!!

Ihr seit alles Neidbezogene Egoisten...Schaut auf euer eigenes Leben und Arbeit..

da krieg ich das kotzen bei solchen Leuten und dann seit ihr auch noch Betriebsräte!!

Spart euch eure Klugscheißerein jetzt auf den Kommentar, ist eh alles nur Gehirngulasch.

Meine Meinung wurde dazu gesagt.

                 !!!Eure Mitarbeiter tun mir LEID!!!
M
Moreno

04.08.2014 um 13:08 Uhr

Oh Mitleid

Du vermischt hier soviel und dann noch Leuten verbieten wollen ein Kommentar abzugeben....Mann Mann !

Übrigens wenn Du Dich immer so ausdrückst wie hier dann weiß ich welche Mitarbeiter mir leid tun!

N
niemand

04.08.2014 um 13:19 Uhr

Oh mann oh mann, gibt es wirklich solche Br wie der mit dem Nickname Mitleid? Ein BR hat die MA vor Gefahren zu schützen und sich für deren Gesundheit einzusetzen. Selbst unsere stark rauchenden Br würden solchen Quatsch nicht von sich geben und die kollegen vor Krebserregendem Qualm schützen. Auch Dampf, bei dem keiner weß was da gerade emissioniert wird hat nichts in unseren Betriebsräumen zu suchen. Keiner kann ja beurteilen was der Dampfer da gerade in seinem Gerät hat. Es gibt heute schon Leute, die Auszüge aus Pilzen oder Hanf inhalieren. Mal ganz abgesehen von dem Gestank den die Dinger verbreiten. Ich selbst reagiere auf viele Duftstoffe alergisch und kann davon einen Astmaanfall bekommen.

Wer rauchen oder dampfen will kann das gerne tun, wenn e´r damit keine anderen Menschen belästigt oder gefärdet.

N
Nubbel

04.08.2014 um 15:01 Uhr

spannend wie wenig hier einige mit kontrovers umgehen können und nicht objektiv beurteilen. niemand und moreno sind die besten! dass es hier nicht um schutz geht, sondern um zeit, ist zu schwierig für euch.

B
brschnulli

04.08.2014 um 16:52 Uhr

Also Leute, erst mal vielen Dank für die teilweise konstruktiven Vorschläge. Aber hier geht es nicht darum Raucher zu drangsalieren oder sonst was. hier geht es einzig und alleine darum, ob wir die E-Zigarettenraucher in der BV in irgendeiner Weise berücksichtigen wollen. Unser AG hat signalisiert, dass er die Thematik Raucherpausen gerne in die BV aufgenommen hätte und wir haben das akzeptiert. Darin sehe ich erst mal nix falsches, man kann zu rauchen stehen wie man will. Also mit Polemik a la Post von Mitleid usw kann ich gar nix anfangen. Ich habe eigentlich gehofft, dass ich hier ein paar vernünftige Punkte bekomme, über die es sich lohnt zu diskutieren. die habe ich bekommen, dafür vielen Dank. Abschliessend muss ich leider bemerken, dass der Umgangston hier in diesem Forum in letzter zeit um einiges Schärfer geworden ist. Da frage ich mich, was das soll. wir ziehen doch alle am gleichen Strang. so und jetzt können einige über mich herfallen, viel Spass dabei

N
niemand

04.08.2014 um 18:10 Uhr

@nubbel Hast du das Eingangsposting überhaupt gelesen? Ich meine, daß´es darum ging ob es in Ordnung ist, daß ein Kollege mit einer E Zigarette mitten im Büro dampft, oder die E Zigarette wie Zigaretten zu behandeln sind.

Da hat wohl grad bei einem Nubbel das bei einer Puppe nicht vorhandene Gehirn versagt lol

Du darfst natürlich rauchen am Aschermittwoch

M
Multibär

04.08.2014 um 21:23 Uhr

Ich finde es schön wenn Betriebsräte so "by the way" Themen aufgreifen, die zum AG gehören und sich damit selber in Ungnade bringen.

@brschnulli, WICHTIG ist NUR was dein AG dazu sagt und ob es Kollegen gibt die damit ein Problem haben.... Musst ja nun nicht alle Fässer auf machen und immer ins Fettnäpfchen treten.

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