zur Mitbestimmung des BR habe ich zwei kurze Fragen.
1.) In unserer Firma werden Namensschilder verwendet. Nun ist es so, dass diese bis vor kurzem -abgesehen vom Namen- identischen Schilder, seit neustem hirarchisch unterschiedlich sind. D.h. bereits am Schild ist erkennbar ob es sich um eine Bereichleiterin (Abteilungsleitung) oder eine "einfache" Angestellte handelt.
Ist der BR bei Namensschildern (und deren Gestaltung) in der Mitbestimmung?
2.) Sind Stellenbeschreibungen mit dem BR abzustimmen oder liegt dies allein in der Verantwort des AG und der jeweils individuell betroffenen Person(en)?
Vielen Dank für eure Mühe...
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Betriebsverfassungsrecht