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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitbestimmung bei Namensschildern/ Stellenbeschreibungen

N
NickNeu
Nov 2016 bearbeitet

Liebe ForumteilnehmerInnen, zur Mitbestimmung des BR habe ich zwei kurze Fragen.

1.) In unserer Firma werden Namensschilder verwendet. Nun ist es so, dass diese bis vor kurzem -abgesehen vom Namen- identischen Schilder, seit neustem hirarchisch unterschiedlich sind. D.h. bereits am Schild ist erkennbar ob es sich um eine Bereichleiterin (Abteilungsleitung) oder eine "einfache" Angestellte handelt. Ist der BR bei Namensschildern (und deren Gestaltung) in der Mitbestimmung? 2.) Sind Stellenbeschreibungen mit dem BR abzustimmen oder liegt dies allein in der Verantwort des AG und der jeweils individuell betroffenen Person(en)?

Vielen Dank für eure Mühe...

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Community-Antworten (3)

M
Moreno

31.07.2014 um 17:05 Uhr

In meinen Augen gehört dies zur betrieblichen Ordnung und damit ist der Betriebsrat in der Mitbestimmung nach §87 BetrVG!

Habe auch ein Urteil gesehen was über die Einführung von Namensschildern geht: Urteil des BAG vom 11.06.2002 1 ABR 46/01

Wenn die Einführung mitbestimmungspflichtig ist, dann sicherlich auch sämtliche Änderungen an Namensschildern.

H
Hoppel

31.07.2014 um 17:18 Uhr

@ NickNeu

"2.) Sind Stellenbeschreibungen mit dem BR abzustimmen oder liegt dies allein in der Verantwort des AG und der jeweils individuell betroffenen Person(en)?"

BAG, 31.01.1984 - 1 ABR 63/81 Amtlicher Leitsatz: Der Betriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht bei der Erstellung von Stellenbeschreibungen.

Siehe auch: http://www.betriebsrat.com/urteile-br-arbeit-bag-1-abr-82-83

N
NickNeu

01.08.2014 um 12:55 Uhr

VIELEN DANK für die fixen Antworten, hat mir beides sehr geholfen! Danke schön.

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