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Einführung von Namensschildern - mitbestimmungspflichtig?

J
Johanna
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, kann mir netterweise jemand sagen, ob die verpflichtende Einführung von Namensschildern für alle Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig ist? Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit überwiegend Büroarbeitsplätzen. Ab sofort sollen alle Mitarbeiter mit einem Magneten befestigte Namensschilder tragen. Ausnahmen werden nur für die Träger von Herzschrittmachern zugelassen. Medizinisch ist die Sache angeblich unbedenklich. Was ist aber mit den Kollegen, die "gefühlte" Vorbehalte gegen Magneten am Körper haben?

7.23202

Community-Antworten (2)

W
Waschbär

19.11.2007 um 12:41 Uhr

Johanna,

Ja, wegen Ordnung im Betrieb.

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