Liebe Kollegen,
kann mir netterweise jemand sagen, ob die verpflichtende Einführung von Namensschildern für alle Mitarbeiter mitbestimmungspflichtig ist? Wir sind eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit überwiegend Büroarbeitsplätzen.
Ab sofort sollen alle Mitarbeiter mit einem Magneten befestigte Namensschilder tragen. Ausnahmen werden nur für die Träger von Herzschrittmachern zugelassen.
Medizinisch ist die Sache angeblich unbedenklich. Was ist aber mit den Kollegen, die "gefühlte" Vorbehalte gegen Magneten am Körper haben?