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Fehler bei Abstimmung

N
Neulingimbr
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, ich bin neues BR Mitglied, und habe eine Frage. Unser Chef hat uns verboten, das alle 5 neue BR Mitgieder gemeinsam zur Schulung fahren, obwohl alle Anmeldungen und Bestätigung gemacht wurden. Auch die Beschlussfassung vom BR war dabei. Jetzt fragte ich unseren Schriftführer, ob wir denn darüber überhaupt abgestimmt haben,ich konnte mich garnicht daran erinnern, da sagte er" das weiß ich auch nicht aber ich habe 6-0-0 geschrieben " ! Das ist doch ein schwerer Fehler ?

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Community-Antworten (14)

T
Tulpe

31.07.2014 um 14:33 Uhr

Irgenwo ist ein Fehler! 5 BR Mitglieder und 6 Stimmen?? Man muss Rücksicht auf die Geschäftliche belange nehmen. Falls das zum Problem wird. Wenn ihr daran Gedacht habt, ok. Ja es stimmt etwas nicht. Für die nächsten Sitzungen macht einfach eine Liste mit Namen, die werden von den Anwesenden Unterschrieben und der Schriftführer trägt ein : Urlaub, Krank oder so. Wieviele BR seid Ihr??

S
Snooker

31.07.2014 um 15:22 Uhr

@Tulpe 5 neue BRM kann trotzdem heißen das 6 abgestimmt haben. Nämlich dann wenn einer nicht neu ist. Und es heißt nicht man muss Rücksicht auf Geschäftliche Belange nehmen, sondern man sollte. Heisst aber nicht das es für einen BR bindend ist.

@Neulingimbr Erst einmal steht der Beschluss und ist schriftlich fest gehalten. Soll der AG sich Notfalls, je nach Begründung ans Arbeitsgericht oder der Einigungsstelle wenden.

N
Nubbel

31.07.2014 um 15:48 Uhr

@Tulpe 5 neue BRM kann trotzdem heißen das 6 abgestimmt haben. Nämlich dann wenn einer nicht neu ist.

tolle rechnung:)

was sagt denn die anwesenheitsliste zu besagtem protokoll?

X
xumuimhxer

31.07.2014 um 16:00 Uhr

Die Antwort des Schriftführers ist völlig in Ordnung. Das Protokoll wird ja gerade geführt, damit sich niemand merken muss, was und wie abgestimmt wurde. Insofern darf und muss man dem Protokoll vertrauen.

Wenn er sich allerdings nicht sicher ist, ob er richtig protokolliert hat, ist er vielleicht der falsche für den Job. ;)

P
Pjöööng

31.07.2014 um 17:17 Uhr

Zitat (Snooker): "Und es heißt nicht man muss Rücksicht auf Geschäftliche Belange nehmen, sondern man sollte. Heisst aber nicht das es für einen BR bindend ist."

Quatsch!

"Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen."

N
Neulingimbr

31.07.2014 um 18:24 Uhr

Ich meinte mit meiner Frage, das ja eigentlich nie abgestimmt wurde, also wer ist dafür, dagegen und enthalten! Das war nie passiert ! Er hat einfach reingeschrieben, das sich 6 von 6 BRM für dafür entschieden haben. Ich bin neues BRM und wir waren nie mit unserem alten BR zufrieden.

N
Nubbel

31.07.2014 um 18:47 Uhr

also, es gibt eine tagesordnung, mit top, entsendung zur schulung, ihr stimmt nicht ab, aber im protokoll steht es drin.?

N
Neulingimbr

31.07.2014 um 19:24 Uhr

Nubbel, genau ! Wir waren uns zwar alle einig, das wir das so machen, haben aber offiziell nicht abgestimmt .

H
Hoppel

31.07.2014 um 19:26 Uhr

@ Neulingimbr

Sag mal, wieviel Mitglieder hat denn Euer BR tatsächlich?

Aber egal wie ... wenn Ihr bereits eine Schulung von fünf BRM verbindlich gebucht habt, solltet Ihr unverzüglich Kontakt zum Schulungsanbieter aufnehmen. Der wird Euch schon beraten, wie die nächsten Schritte auszusehen haben!

Und was Eure Sitzungsniederschrift(en) betrifft, scheint einiges im Argen zu liegen! Es ist ein Unding, dass nicht nachvollziehbar ist, wann und mit welchem Ergebnis welcher Beschluss ganz konkret zum TOP XY gefasst wurde und welche BRM an dieser BR-Sitzung teilgenommen haben. Es muss doch auch ordnungsgemäß zur Sitzung geladen werden, was die rechtzeitige Mitteilung der zu behandelnden TOP beinhaltet. Aus Beweisgründen sollte diese Mitteilung grundsätzlich schriftlich erfolgen!

N
Neulingimbr

31.07.2014 um 19:34 Uhr

Wir sind 7 BRM und 2 ERM. Zu der Abstimmung waren 3 korrekt verhindert. Aber, wenn der alte BR das in den letzten vier Jahren so Gehandhabt hat, na gute Nacht ! Wir hatten den Termin für die Schulung unter Dach und Fach, trotzdem hat der BRV angerufen ( ohne Rücksprache ) und für zwei BRM die Schulung abgesagt.

N
Nubbel

31.07.2014 um 20:30 Uhr

ich verstehe das problem nicht.

S
Snooker

01.08.2014 um 15:42 Uhr

Zitat pjööng

Quatsch!

"Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen."

Habe ich irgendwo was anderes behauptet? Ich weiß aber worauf du hinaus willst; kannst es wieder nicht ab dasDu nicht das letzte ultimative Wort hast. Behälst Du auch nicht, den dein Nordkoreanischer Duden kommt nicht mit. Ergoogle Dir mal " zu berücksichtigen" oder schau einfach in einem deutschen Duden. Dann nämlich stellst Du fest das dies nicht heisst, wir machen was der Chef will, sondern wir berücksichtigen sine Wünsche und lassen sie mit einfliessen. Was dabei raus kommt sagt kein Duden. Aber Du bist das non plus Ultra und suggerierst es anderen ja auf deine Art.

O
Orion

02.08.2014 um 16:25 Uhr

„Habe ich irgendwo was anderes behauptet?“

Ja! Und zwar in Antwort 2 erstellt am 31.07.2014 um 13:22 Uhr von Snooker: „Und es heißt nicht man muss Rücksicht auf Geschäftliche Belange nehmen, sondern man sollte. Heisst aber nicht das es für einen BR bindend ist.“

Du suggerierst hier, dass es eine „Möchtegern, wenn einem danach ist“ Bestimmung sein soll, die ein BR je nach Laune treffen kann. Und das ist reiner Blödsinn.

Hier handelt es sich um ein zwingendes zeitliches Rücksichtnahmegebot, und das ist eine „MUSS“ Bestimmung.

Z. B. kann die Anwesenheit eines BRM aus betrieblichen Gründen dringend notwendig sein, wenn ansonsten eine für den ordnungsgemäßen Betriebsablauf unabkömmliche Vertretung nicht sichergestellt ist oder wenn ein besonderer und unaufschiebbarer Arbeitsanfall vorliegt. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber hier einem AG den Weg einer E-Stelle ermöglicht.

Auch die im letzten Absatz enthaltende Einstufung wie Beurteilung eines Nicks ist jenseits von Gut und Böse und hat hier nichts verloren.

Besser wäre es gewesen, den dort enthaltenden Hinweis auch einmal für sich selbst zu beherzigen und sich nicht in wilden Spekulationen zu verlaufen.

Das zitieren oder heranziehen eines Duden, welcher Nationalität auch immer, ist hier ein denkbar schlechtes Beispiel. Maßgebender dürfte hier das Darlegen einer rechtlichen Wertung sein.

Würde man deiner Auffassung folgen, wäre z. B. bei einer Wahl die Berücksichtigung eines Minderheitengeschlechts ja auch nicht zwingend und man könnte ja nach Schnauze und Stimmungslage verfahren.

Sorry, aber dein Gedankengut ist aktuell arg überarbeitungsbedürftig.

N
Nubbel

02.08.2014 um 16:31 Uhr

ich habe dich sooooooooo vermist

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