Erstellt am 31.07.2014 um 11:20 Uhr von paula
§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG regelt die technische Überwachung und nichts anderes. Werden diese Daten ggf. nachdem die Kollegen das Protokoll geführt haben technisch erfasst? Dann bist du (höchstwahrscheinlich) wieder in der Mitbestimmung
Es gibt Stimmen die hier über § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein MBR herleiten wollen. Die wohl ganz herrschende Meinung sieht das wohl anders
Erstellt am 31.07.2014 um 12:35 Uhr von Tulpe
Fragt doch erst einmal nach für was das Gebraucht wird! Zur Leistungskontrolle seid Ihr wieder im Boot. Falls nicht lasst es Euch schriftlich geben das es nicht zur Leistungskontrolle zählt.
Erstellt am 31.07.2014 um 13:46 Uhr von paula
Warum ist der BR im Boot wenn es der Leistungskontrolle dient? Ich glaube da muss man jetzt aber echt differenzieren....
Erstellt am 31.07.2014 um 20:14 Uhr von Stoni
Kann dieses Protokoll nicht auch der Sicherheit der MA dienen ? Alle Massnahmen wie verordnet durchgeführt .... falls was passiert ?