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Überwachung

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Paullucas
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen, unsere Mitarbeiter sollen ab sofort in der Nacht ein Protokoll führen was sie stündlich in der Pflege gemacht haben, aber grenzt das nicht an § 87 Abs 1 Satz 6 oder sehe ich dies falsch.

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Community-Antworten (4)

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paula

31.07.2014 um 13:20 Uhr

§ 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG regelt die technische Überwachung und nichts anderes. Werden diese Daten ggf. nachdem die Kollegen das Protokoll geführt haben technisch erfasst? Dann bist du (höchstwahrscheinlich) wieder in der Mitbestimmung

Es gibt Stimmen die hier über § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG ein MBR herleiten wollen. Die wohl ganz herrschende Meinung sieht das wohl anders

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Tulpe

31.07.2014 um 14:35 Uhr

Fragt doch erst einmal nach für was das Gebraucht wird! Zur Leistungskontrolle seid Ihr wieder im Boot. Falls nicht lasst es Euch schriftlich geben das es nicht zur Leistungskontrolle zählt.

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paula

31.07.2014 um 15:46 Uhr

Warum ist der BR im Boot wenn es der Leistungskontrolle dient? Ich glaube da muss man jetzt aber echt differenzieren....

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Stoni

31.07.2014 um 22:14 Uhr

Kann dieses Protokoll nicht auch der Sicherheit der MA dienen ? Alle Massnahmen wie verordnet durchgeführt .... falls was passiert ?

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