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Abmahnung, was nun?

B
Bolliwerk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, kann, soll oder muss der BR einen Beschluss bezgl. Abmahnung fassen? Oder reicht eine Gegendarstellung des AN ?

1.00207

Community-Antworten (7)

M
Moreno

30.07.2014 um 22:33 Uhr

Hallo Bollwerk worum geht es denn bei dieser Abmahnung? In der Regel ist der Betriebsrat ja außen vor bei dem Thema. Der AN könnte eine Gegendarstellung schreiben diese sollte er aber nicht in die Personalakte machen sondern besser bei sich zuhause aufbewahren. Andere Möglichkeit wäre diese Abmahnung gerichtlich überprüfen zu lassen, aber ob sich dieser Ärger lohnt???

B
Bolliwerk

31.07.2014 um 00:04 Uhr

Warum nicht in die Persoakte? Das klingt aber nicht logisch!

M
Moreno

31.07.2014 um 00:33 Uhr

Ja sind sicher auch viele hier anderer Meinung als ich :-) aber mit der Gegendarstellung in der Personalakte gibst Du ja dem Chef oft ne Anleitung was er bei der nächsten Abmahnung oder Kündigung anders machen muss.

N
Nubbel

31.07.2014 um 00:51 Uhr

ohne gegendarstellung werden abmahnungen bei einer eventuellen kündigung vom Gericht bei einer kündigungsschutzklage überprüft. mit gegendarstellung wird es vll schwieriger. also genau so wie moreno schreibt

B
Bolliwerk

31.07.2014 um 01:01 Uhr

Das ist richtig. Nur, muss die Gegendarstellung denn nicht in der Persoakte liegen ?

S
seesee

31.07.2014 um 01:18 Uhr

Nein. Im Falle eines Falles ziehst du sie aus dem Hut und gibst sie Deinem Anwalt.

B
Bolliwerk

31.07.2014 um 01:20 Uhr

Könnt ihr das bestätigen ?

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