Erstellt am 30.07.2014 um 20:33 Uhr von Moreno
Hallo Bollwerk worum geht es denn bei dieser Abmahnung? In der Regel ist der Betriebsrat ja außen vor bei dem Thema. Der AN könnte eine Gegendarstellung schreiben diese sollte er aber nicht in die Personalakte machen sondern besser bei sich zuhause aufbewahren. Andere Möglichkeit wäre diese Abmahnung gerichtlich überprüfen zu lassen, aber ob sich dieser Ärger lohnt???
Erstellt am 30.07.2014 um 22:04 Uhr von Bolliwerk
Warum nicht in die Persoakte?
Das klingt aber nicht logisch!
Erstellt am 30.07.2014 um 22:33 Uhr von Moreno
Ja sind sicher auch viele hier anderer Meinung als ich :-) aber mit der Gegendarstellung in der Personalakte gibst Du ja dem Chef oft ne Anleitung was er bei der nächsten Abmahnung oder Kündigung anders machen muss.
Erstellt am 30.07.2014 um 22:51 Uhr von Nubbel
ohne gegendarstellung werden abmahnungen bei einer eventuellen kündigung vom Gericht bei einer kündigungsschutzklage überprüft. mit gegendarstellung wird es vll schwieriger. also genau so wie moreno schreibt
Erstellt am 30.07.2014 um 23:01 Uhr von Bolliwerk
Das ist richtig. Nur, muss die Gegendarstellung denn nicht in der Persoakte liegen ?
Erstellt am 30.07.2014 um 23:18 Uhr von seesee
Nein. Im Falle eines Falles ziehst du sie aus dem Hut und gibst sie Deinem Anwalt.
Erstellt am 30.07.2014 um 23:20 Uhr von Bolliwerk
Könnt ihr das bestätigen ?