Erstellt am 30.07.2014 um 13:09 Uhr von Aidan
Der BR teilt dem AG mit, dass er noch weiteren Informationsbedarf hat.
Hinzufügen würde ich den Hinweis, dass bis zur Klärung der offenen Fragen die Frist aus § 99 Abs. 3 BetrVG noch nicht losläuft.
Erstellt am 31.07.2014 um 07:13 Uhr von EntenMutti
Hi Aidan!
Soweit so gut. Aber was ist mit dem Arbeitsort. Unser Unternehmen hat dort kein Büro, sondern unsere Schwesterfirma. Das entspricht einer Entfernung von 600 km!
Wie sollen wir dieses handhaben. Irgendwie widerstrebt es mit, dem zuzustimmen. Plötzlich haben wir dann in der gesamten Republik Ein-Personen-Standorte?
Danke für Euren Input.
Erstellt am 31.07.2014 um 11:29 Uhr von Nickililian
Hat eure Schwesterfirma einen eigenen Betriebsrat?
Dann wäre meiner Meinung nach der Betriebsrat für die Einstellung zuständig.
Wenn sie keinen eigenständigen Betriebsrat hat wäre zu klären ob ihr rechtlich überhaupt zuständig seid, Einstellungen für den Standort zuzustimmen.