Arbeitsort ist kein Standort des Unternehmens
Uns als Betriebsrat werden im Moment Einstellungen zur Mitbestimmung vorgelegt, die als Arbeitsort eine Stadt haben, in der unser Unternehmen keinen Standort hat. Dort gibt es aber den Sitz einer Schwesterfirma aus unserem Konzern.
Wie können wir mit dieser Problematik umgehen?
Community-Antworten (3)
30.07.2014 um 15:09 Uhr
Der BR teilt dem AG mit, dass er noch weiteren Informationsbedarf hat. Hinzufügen würde ich den Hinweis, dass bis zur Klärung der offenen Fragen die Frist aus § 99 Abs. 3 BetrVG noch nicht losläuft.
31.07.2014 um 09:13 Uhr
Hi Aidan! Soweit so gut. Aber was ist mit dem Arbeitsort. Unser Unternehmen hat dort kein Büro, sondern unsere Schwesterfirma. Das entspricht einer Entfernung von 600 km!
Wie sollen wir dieses handhaben. Irgendwie widerstrebt es mit, dem zuzustimmen. Plötzlich haben wir dann in der gesamten Republik Ein-Personen-Standorte?
Danke für Euren Input.
31.07.2014 um 13:29 Uhr
Hat eure Schwesterfirma einen eigenen Betriebsrat? Dann wäre meiner Meinung nach der Betriebsrat für die Einstellung zuständig.
Wenn sie keinen eigenständigen Betriebsrat hat wäre zu klären ob ihr rechtlich überhaupt zuständig seid, Einstellungen für den Standort zuzustimmen.
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