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Verlagerung ins Ausland vs Gehaltsangebot

Z
zdophers
Jan 2018 bearbeitet

Schönen guten Tag,

und wieder habe ich eine kleine Frage, bzw. möchte meine Einschätzung überprüfen.

Das Unternehmen plant einige Arbeitsbereiche europaweit in einem Land zu zentralisieren, leider nicht in unserem Land, sondern in einem Niederland ;-) (nicht despektierlich gemeint)

Auch bei uns (XY Germany GmbH) sind davon Mitarbeiter betroffen (ca. 5 von 220). Diesen wird voraussichtlich angeboten in ca. 12 Monaten mit der Position ins Ausland zu wandern (dafür werden dann noch Relocation Packages (also Übernahme von Maklerkosten, Umzugskosten usw.) mit dem BR diskutiert) und einen AV mit dem dortigen Unternehmen (XY Netherlands InCorp.) bei Beibehaltung der betriebszugehörigkeit zu unterschreiben oder aber hier betriebsbedingt mit Abfindung gekündigt zu werden (BR-seitig wird selbstverständlich auf einen Sozialplan gedrängt und zur Anhörung noch einmal die Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten sowie die soziale Auswahl geprüft).

Das Unternehmen hat bereits früher einmal in einer Studie festgestellt, dass die Lebenshaltungskosten in beiden Hauptstädten gleich ist, was wir schon damals bezweifelt haben und die Gehaltsangebote damals dieser Einschätzung angepasst, nämlich keinen Aufschlag gegeben.

Ich gehe doch recht in der Annahme, dass es der Firma XY Netherlands InCorp. vollkommen freigestellt ist, was sie als Gehalt anbieten, so wie es unseren Kollegen freigestellt ist, dieses anzunehmen oder abzulehnen?

SG zdophers

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

28.07.2014 um 14:50 Uhr

Ich denke mal, es geht hier nicht nur um Lebenshaltungskosten. Die Kollegen verlassen ihr heimatliches Umfeld und die bestehenden sozialen Bindungen. Die damit verbundenen Zusatzkosten, die zweifelsohne entstehen werden, muss man ja schließlich auch im Blick haben.

Sicher, auf den Betrieb in der NL habt Ihr keinen Einfluss - aber die Kollegen müssen ja schon hier einen entsprechenden Vertrag unterzeichnen. Und wenn da die Konditionen nicht stimmen, muss doch niemand unterschreiben. Da spielen dann mit Sicherheit die Inhalte des Sozialplans eine große Rolle.

P
Pjöööng

28.07.2014 um 15:10 Uhr

Laut http://www.easyexpat.com/de/mod/cost2.htm sind die Lebenshaltungskosten in Amsterdam tatsächlich um rund 10% höher als in Berlin.

Da die Kollegen letztendlich mit Unterschrift unter den niederländischen Vertrag einer Aufhabung ihres duetschen Vertrages zustimmen sollen, wird letztendlich der deutsche Arbeitgeber die Gehaltsverhandlungen mit diesen Kollegen führen müssen. Als betroffener Kollege würde ich dann alles in die Waagschale werfen, also z.B. auch die Frage wie sicher der Arbeitsplatz in den Niederlanden dann sein wird und wie gut die Chancen für den Arbeitgeber hier sind, mich zu kündigen. Auch sollte man sonstige Kosten wie z.B. die je nach Baujahr nicht unerhebliche Einfuhrsteuer für den privaten PKW miteinbeziehen.

Nur aus Neugier: Ist es zufälligerweise ausgerechnet der Finanzbereich den man in die Niederlande verlegen will?

Z
zdophers

28.07.2014 um 16:03 Uhr

@Pjöööng Nein. Der wurde in Osteuropa zentralisiert ;-)

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