Erstellt am 28.07.2014 um 12:11 Uhr von blackjack
In folgenden Fällen hast du einen Anspruch;
-bei Änderungen im Arbeitsverhältnis,
-bei betrieblichen Veränderungen (z. B. Versetzung in einen anderen Bereich, Übernahme einer anderen Tätigkeit, Wechsel des Vorgesetzten, drohende Insolvenz des Arbeitgebers, Betriebsnachfolge oder Betriebsübergang, Personalabbaupläne, angekündigte Kündigung des Arbeitsverhältnisses)
-bei persönlichen Veränderungen (Unterbrechung der Beschäftigung wegen längerer außerbetrieblicher Fortbildungsmaßnahme, aufgrund von Elternzeit, Wehrdienst, Freistellung als Betriebsrat, Beginn der Freistellungsphase der Altersteilzeit, sonstige Ruhensfälle, Bewerbung bei einem anderen Arbeitgeber)
-zur Vorlage bei Banken, Behörden oder für Fortbildungsmaßnahmen.
Erstellt am 28.07.2014 um 14:17 Uhr von Hoppel
https:www.verdi-bub.de/service/praxistipps/archiv/zwischenzeugnis/