Erstellt am 26.07.2014 um 23:18 Uhr von Snooker
@Stoni
Wo steht bitte genau das Erklärungen des AG an den BR nur in schriftl. Form erfolgen muss ?
Mal einen gelebten Fall:
Gesamte KBR ist bei einem großem anerkannten Anbieter auf Schulung. Im Unternehmen steht eine große BV (beinhaltet ein finanzielles Gesamtvolumen von 4,5 Mio Euro) über die schon seit einem Jahr verhandelt wird. Beide Seiten wissen um die Wichtigkeit des Abschlusses der BV: Um aber weiter zu kommen braucht die GL kurzfristig dringenst einen Beschluss des BR. Der Seminaranbieter sendet der GL eine Einladung in seinem Haus um mit dem KBR eine gemeinsame Sitzung ab zu halten; einzigste Bedingung, Referent fungiert als Mediator. Nach dem treffen , wo der AG keine schriftl. Erklärungen rein gereicht hat beruft der KBR kurzfristig eine KBR Sitzung ein. Hier wird auch ein Beschluss gefasst der beide Seiten zufrieden weiter arbeiten lassen kann. Ein halbes Jahr später ist dann die gesamte BV komplett und wird unterschrieben.
Willst Du jetzt sagen das die gesamte BV ungültig ist, weil der damalige Beshluss nicht aufgrund einer schriftlichen Erklärung gefasst wurde. Was heissen würde AG hätte die 4,5 MIO umsonst aus gegeben und daraufhin müsst auch das darauf aufgebaute Hochregallager müsste wieder still gelegt werden.
Bitte zeige mir also genau den Passus das Erklärungen nur schriftl zu erfolgen haben.
Erstellt am 27.07.2014 um 08:32 Uhr von gironimo
Hallo Snooker,
vielleicht härttest Du besser die Passage (Antwortteil) als "neue" Frage hier einstellen sollen, auf die Du antwortest; so weiß man nicht recht, worauf Du antwortest.
Aber ansonsten gebe ich Dir recht. Eine schriftform ist eben nur dann zwingend erforderlich, wenn dies im Gesetz so steht.
Sie mag aus viellerlei Überlegungen oft sinnvoll sein; aber grundsätzlich bin ich schon der Meinung, dass viele BRs viel zu wenig den praktischen Weg des Miteinanders suchen und oft viele zu starr im Blick haben, Ihr Handeln könne nur auf dem Rechtsweg durchsetzbar sein.
"Dabei geht es in der Betriebsratsarbeit in erster Linie darum, Probleme zu lösen und nicht juristische Fragestellungen zu klären" (Zitat eines Richters eines Landesarbeitsgerichts)
Erstellt am 27.07.2014 um 11:22 Uhr von Snooker
recht haste gironimo ;-)
Es ging hier um Folgendes:
Wobei es rein theoretisch auch gehen würde, wenn der AG den BRV am Schulungsort anruft und der gesammte BR hält dort eine BR Sitzung ab und fasst gegebenfalls ordendliche Beschlüsse. Gehen geht das auch, demnach wäre es kein massgeblicher Grund das nicht alle BRM gleichzeitig fahren können. Alles ne Sache der Organisation.
Antwort 7 Erstellt am 26.07.2014 um 14:48 Uhr von Snooker 240482 Antwort bearbeiten
@snooker, die Annahme von Erklärungen des AG ist nicht ganz umsonst auf die schriftliche Form festgeschrieben. Mündlich, Fernmündlich und die E-Mail sind im Sinn des BetrVG nicht rechtsverbindlich.
Antwort 8 Erstellt am 26.07.2014 um 15:01 Uhr von Stoni 240484 Antwort bearbeiten
Erstellt am 27.07.2014 um 12:21 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Es ist ja schön, dass Du die Fragestellung nochmal eingestellt hast, weil die "Diskussion" im Ursprungsthread geschlossen wurde ...
Es ist auch schön, dass Du uns mal wieder an Deinem reichhaltigen Erfahrungsschatz hast teilnehmen lassen ...
@ Fußball
In § 37 Abs.6 BetrVG steht: [...] Der Betriebsrat hat bei der Festlegung der zeitlichen Lage der Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen die betrieblichen Notwendigkeiten zu berücksichtigen. Er hat dem Arbeitgeber die Teilnahme und die zeitliche Lage der Schulungs- und Bildungsveranstaltungen rechtzeitig bekannt zu geben. Hält der Arbeitgeber die betrieblichen Notwendigkeiten für nicht ausreichend berücksichtigt, so kann er die Einigungsstelle anrufen. Der Spruch der Einigungsstelle ersetzt die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat.
Euer AG bestreitet nicht die Erforderlichkeit (dann wäre der Streitpunkt durch ein Arbeitsgericht zu klären), aber will nicht sechs BRM gleichzeitig zur Schulung schicken.
Als BR würde ich dem AG schriftlich mitteilen:
"Sehr geehrter AG,
in der Sitzung am ... wurde der ordnungsgemäße Beschluss gefasst, dass die Schulung der nachfolgend aufgeführten BRM i.S.d. § 37 Abs.6 BetrVG erforderlich ist.
Diese sechs BRM kommen aus jeweils unterschiedlichen Abteilungen und wir haben bei der Terminwahl die betrieblichen Belange und Notwendigkeiten ausreichend berücksichtigt.
Der Beschluss wurde Ihnen am ... durch BRV ... mitgeteilt.
Gegen diesen Beschluss haben Sie Widerspruch eingelegt und möchten, dass jeweils nur drei BRM zeitgleich geschult werden.
Wir halten an unserer Beschlussfassung fest und bitten, dass Sie Ihre Auffassung nochmals überdenken und uns bis ... Ihre abschließende Stellungnahme mitteilen.
Aus unserer Sicht kann dieser Punkt aber auch gerne durch eine Einigungsstelle entschieden werden!
MFG"
Wenn Euer Gremium aber nicht mitzieht, kann man sich jegliche Mühen sparen! Dann wird eben für drei BRM das nächstmögliche andere Seminar gebucht.
Kann es übrigens sein, dass auch Eure Ersatzmitglieder geschult werden sollen? Falls ja, würde ich den Ball schön flach halten ...
Erstellt am 27.07.2014 um 12:34 Uhr von Snooker
@Hoppel
Da bin ich voll auf Deiner Seite. Genau aus diesem Grund hatte ich auch geschrieben, " rein theoretisch".
Erstellt am 27.07.2014 um 13:16 Uhr von Fußball
@hoppel, wir sind 4 neue BR Mitglieder und ein neues ERM .( der Rest alteBRM ) Die sollen gemeinsam zur Schulung . Die Schulung ist ca. 2 Kilometer von unserer Arbeitsstelle weg. Was meinst du mit " ball flachhalten "?
Erstellt am 27.07.2014 um 13:47 Uhr von Snooker
Er meint Ersatzmitglieder hätten eh kein Recht zur Schulung. Sehe ich hier aber anders,wenn Ersatzmitglieder geschult werden sollen. Der AG bestreitet ja nicht die Erforderlichkeit.
Erstellt am 27.07.2014 um 14:20 Uhr von Hoppel
@ Snooker
Die Erklärung was ich meine, darfst Du getrost mir überlassen! So würde ich z.B. niemals behaupten, dass Ersatzmitglieder "eh kein Recht zur Schulung" haben.
@ Fußball
Mit "Ball flachhalten" war gemeint, dass ich mich nicht großartig gegen den Wunsch des AG stellen würde, wenn z.B. auch Ersatzmitglieder geschult werden sollen.
Der AG könnte noch auf die ganz dumme Idee kommen, die Erforderlichkeit der Schulung eines Ersatzmitgliedes anzuzweifeln.
Siehe > BAG, 19. 9. 2001 - 7 ABR 32/00
Aber da die Schulung so betriebsnah stattfindet, könntet Ihr dem AG auch noch mitteilen, dass er nicht davon ausgehen kann, dass ihr mit den nächsten Schulungen so lange wartet, bis wieder ein ortsnahes Seminar angeboten wird. Es kann für ihn nur teurer werden ...
Erstellt am 27.07.2014 um 14:52 Uhr von Fußball
Danke, ich zieh das Ding durch! Es hat mich soviel Kraft gekostet, alles zu organisieren und zu buchen und dann noch den Kostenfaktor veachtet. Ich hätte auch eine Schulung am Timmendorfer Strand buchen können. Wir brauchen keinen Mietwagen und bekommen Rabatt. Ich mach das schreiben fertig
Erstellt am 27.07.2014 um 16:12 Uhr von Snooker
Sorry das ich nicht,"Erforderlichkeit der Schulung eines Ersatzmitgliedes "schrieb, meinte aber dennoch das selbe. Und dennoch ist es so das der AG dies im vorhandenem Fall in Zweifel zieht, sondern lediglich den Termin.
Erstellt am 27.07.2014 um 16:22 Uhr von gironimo
Ich würde es nicht durchziehen - sondern den Wunsch des AG respektieren. Er ist ja bereit, auch die Mehrkosten zu tragen - es geht ja um die zeitliche Lage.....
Ein Zeichen für die Bereitschaft zur guten Zusammenarbeit.
Aber wenn Ihr meint ......
Erstellt am 28.07.2014 um 08:44 Uhr von martinez
Ich würde es auch so wie gironimo schreibt machen.
erspart euch den unnötigen ärger!
gruß
Erstellt am 28.07.2014 um 18:52 Uhr von Fußball
Der BRV hat in eigener Sache bereits die Schulungstermine abgesagt. Wenn der in allen Sachen so schnell wäre. Puh
Erstellt am 30.07.2014 um 17:34 Uhr von Stoni
@snooker, bin erstaunt wie aufgeregt du bist. Ich habe einfach gelernt das einer mündlichen Erklärung eines AG nicht zu trauen ist. Deshalb wird bei uns zumindest ein Gesprächsprotokoll gefertigt. Deshalb meine Aussage zur schriftform.
Erstellt am 30.07.2014 um 18:07 Uhr von Snooker
@Stoni
Hast Du eine Webcam bei mir im LKW installiert das Du beurteilen kannst wann ich aufgeregt bin oder nicht.
Erstellt am 02.08.2014 um 20:02 Uhr von Stoni
@snooker, nein aber selbst lkw gefahren ich habe, grins,