Erstellt am 26.07.2014 um 19:16 Uhr von Hoppel
@ onalla
Die Integration von KollegInnen mit Migrationshintergrund (egal ob Immi oder nicht) sollte und muss zu den Aufgaben eines BR gehören.
Aus diesem Grund halte ich´s für völlig verfehlt, diese Aufgabe auf ein NICHT-BRM abwälzen zu wollen und lehne "Deinen" Integrationsbeauftragten ab.
Warum stellst Du Dich nicht dieser Aufgabe? Und ist (Im)Migration überhaupt ein Thema in Eurem Betrieb?
Erstellt am 26.07.2014 um 20:01 Uhr von onolla
@ Hoppel
Sorry, ich habe mich falsch Ausgedrückt.
Ich würde es gerne machen und diese Beratertätigkeit sollte klar ein BRM erledigen aber der 1. Vorsitzende hat es nicht mal auf Tagesordung der Sitzung geschrieben wie in meinem Antrag stand, sondern er wollte dass das Gremium darüber diskutiert und somit ist es erledigt ohne Beschluss und es wurde keine Entscheidung getroffen. der 1.Vorsitzende meinte jetzt nur, das ich schauen soll was die Aufgaben und Themen für einen Integrationsbeauftragten sind und soll diese Punkte zur nächsten Versammlung mitbringen. Nun suche ich Hilfe hier und hoffe das jemand Erfahrung mit oder als Integrationsbeauftragten hat .
Erstellt am 27.07.2014 um 08:43 Uhr von gironimo
Der Titel ist vielleicht etwas zu sperrig.
Klar, der BR ist nicht nur aus dem § 75 BetrVG heraus verpflichtet, sondern auch aus dem § 80 Abs, 1 Nr 7 BetrVG. Die Integration als Daueraufgabe, die im gesamten Handeln des BR seine Berücksichtigung finden sollte.
Die Frage stellt sich, ob man nun ausdrücklich ein BR-Mitglied mit dem Titel Integrationsbeauftragter küren soll.
Wenn Du dankenswerter Weise dieses Thema verstärkt zum Zentrum Deiner BR-Arbeit machen willst, kannst Du es doch jederzeit tun und bei allen Themen, die Ihr diskutiert immer auch Integrationsfragen mit zur Diskussion stellen.
Trotzdem finde ich es einen schlechten demokratischen Stil, Deinen Vorschlag gar nicht erst zur Abstimmung zu bringen
Erstellt am 27.07.2014 um 09:17 Uhr von Hoppel
@ onolla
Ich halte die Vorgehensweise Eures BRV für mehr als korrekt.
Er hat Dich nicht abgebügelt sondern Dich erstmal darum gebeten, dass Du Dir Gedanken darüber machst, für welch konkreten Aufgaben und Themen ein Integrationsbeauftragter zuständig sein könnte. Also mach Dich an die Arbeit und stell dem Gremium ein Konzept vor.
@ gironimo
Worüber hätte denn abgestimmt werden sollen? @ onolla weiß doch selbst überhaupt noch nicht, wie er das Thema mit Leben füllen soll.
Außerdem möchte ich an den § 29 Abs.3 BetrVG erinnern, der hier doch gar nicht erfült ist.
Erstellt am 27.07.2014 um 19:16 Uhr von paula
@ onolla
es gilt viele Themenfelder im BR zu bearbeiten. Schau Dir alleine mal § 80 BetrVG an. Nicht überall wird man einen eigenen Beauftragten im BR installieren.
Wenn dir das Thema Integration am Herzen liegt mach es doch zum Schwerpunkt Deiner Arbeit. Achte bei jedem Thema das im Gremium behandelt wird dass die Integration - wo erforderlich - auch beachtet wird. Erhebe dafür deine Stimme und positioniere dich auch so in der Betriebsöffentlichkeit. Dann hast du schon eine Menge bewegt
Erstellt am 28.07.2014 um 21:14 Uhr von onolla
Vielen Dank für die Erklärung und Eure Antworten.
@ Paula, vielen Dank für deinen Vorschlag und in dieser Richtung arbeite ich bereit im Gremium.