Schulungsanspruch
Hallo, bei unserer letzten BR Sitzung haben wir für unsere 6 neuen Mitglieder ein Einsteiger - Seminar im September beschlossen und gebucht, um auch den Gruppenrabatt zu nutzen. Das wurde auch dem Arbeitgeber mitgeteilt. Jetzt kommt er und sagt, das er damit nicht einverstanden ist, alle auf einmal zu schicken , wir sollten das auf zwei Termine legen. Eigentlich wäre es kein Problem, alle auf einmal zu schicken, da jedes einzelne Mitglied aus verschiedenen Abteilungen kommen. Leider unterstützen die alteingesessenen BR -Mitglieder ( darunter der BRV ) die Entscheidung des HL. Was kann man tun, ich finde es wichtig zu gehen, weil eigentlich KEINER richtig Bescheid weiß und es ist schlimm, das wir nach der Wahl im März erst im September gehen.
Community-Antworten (32)
26.07.2014 um 12:48 Uhr
Ihr müsst ja nun nicht ein Gruppen-Event machen. Drei fahren zur Schulung und drei in der nächsten Woche - wo ist das Problem. Ich denke ein Streit an dieser Stelle ist überflüssig.
Wenn der AG keinen Wert auf den Gruppenrabatt legt, ist es sein Problem. Er muss die Rechnung ja zahlen. Ihr habt Eurerseits zu verstehen gegeben, dass Ihr kostengünstig denkt.
26.07.2014 um 13:05 Uhr
Hat der AG einen Sachgrund für seinen Vorbehalt erklärt? Warum will er die Aufteilung? Wenn kein Sachgrund vorgetragen werden kann, würde ich ggf. den Streit austragen. Solche Machtspielchen sind sehr beliebt. Im lezten WAF-Seminar, an dem ich teilgenommen habe, sagte der Referent: Der AG zählt ganz einfach Punkte. Wenn er mit seinen "Behinderungen" durchkommt, steht es 1:0 für ihn. Aber das kommt wirklich darauf an, wo der Br grundsätzlich gerade mit dem AG steht...
26.07.2014 um 14:00 Uhr
Der Referent? War wohl ein Rechtsanwalt auf Kundenfang.
Im Betrieb findet kein Boxkampf statt. Es gibt genügend Punkte, über die man sich trefflich streiten kann und muss. Man muss nicht jede Gelegenheit nutzen; man kann auch Größe zeigen, indem man den Wunsch des anderen respektiert - insbesondere dann, wenn es letztendlich um nichts geht.
So gesehen empört mich zuweilen die Einstellungen, die in vielen Seminaren verbreitet werden.
26.07.2014 um 15:50 Uhr
Ist der BR noch Beschlussfähig wenn 6 BRM Zeitgleich auf Seminar sind? Wir sind AN Vertreter, eine Woche nicht im Betrieb und dann ?
26.07.2014 um 16:03 Uhr
Kommt auf die verbleibende Anzahl von BRM und EMG und einem zu treffenden Beschluss an.
Nach neuester Rechtsprechung genügt hier ja auch die Anwesenheit von EMG.
Ist aber eine absolute Mehrheit erforderlich, könnte es eng werden. Z. B. bei § 13 Abs. 2 Nr. 3 BetrVG, § 27 Abs. 3 BetrVG, § 36 BetrVG, § 50 Abs. 2 BetrVG oder § 107 Abs. 3 BetrVG
26.07.2014 um 16:38 Uhr
Hab wieder nicht genau Formuliert, wieviele BRM seid Ihr im Betrieb wenn 6 BRM auf Seminar sind? EBRM genügend vorhanden? Beschlussfähigkeit ist gewährleistet ? Wenn Ja, ab zum Seminar.
26.07.2014 um 16:48 Uhr
Wobei es rein theoretisch auch gehen würde, wenn der AG den BRV am Schulungsort anruft und der gesammte BR hält dort eine BR Sitzung ab und fasst gegebenfalls ordendliche Beschlüsse. Gehen geht das auch, demnach wäre es kein massgeblicher Grund das nicht alle BRM gleichzeitig fahren können. Alles ne Sache der Organisation.
26.07.2014 um 17:01 Uhr
@snooker, die Annahme von Erklärungen des AG ist nicht ganz umsonst auf die schriftliche Form festgeschrieben. Mündlich, Fernmündlich und die E-Mail sind im Sinn des BetrVG nicht rechtsverbindlich.
26.07.2014 um 17:17 Uhr
Wir sind 7 BRM und 2 ERM, ich versteh nicht, was das mit der Beschlussfähigkeit zu tun hat. Unser BRV macht aller 4 Wochen Sitzungen und er ist der Meinung das das dicke langt. ( obwohl das in keinster Weise stimmt, wir haben soviel Thermen und Probleme )
26.07.2014 um 17:19 Uhr
@Stoni woher nimmst Du diese Weisheit?
26.07.2014 um 17:20 Uhr
Stoni... Das was du schreibst ist Unsinn. Ich schlage vor, nochmals die entsprechenden §§ zu lesen und dann richtig antworten.
26.07.2014 um 17:22 Uhr
@ Snooker Auch für Dich!!!! Wir sind hier in einem Forum und diskutieren über rechtliche Vorgaben und/oder Grundsätze und nicht über eine Hausordnung im Fatasialand.
26.07.2014 um 17:49 Uhr
Wenn ich Unsinn schreibe isr das Eure Meinung, auch in der BR arbeit gilt das BGB, förmliche Mitteilungen sind an Formen gebunden. D.H. Wenn der AG den Empfang einer Erklärung durch den BRV rechtswirksam halten will, gelten enge Regeln. Gegenfrage, Du bekommst ne Mail das Du gekündigt bist ... Ist diese Mail rechtswirksam ? Ich denke NEIN. Da gemäss deutschem Recht die Rechtswirksamkeit nur durch persönliche Zustellung gegeben ist. Wir reden über Betriebsratsthemen. Ich finde das schon toll wie hier anerkannte Urteile, im Fitting festgeschrieben, als Unsinn abgetan werden.
26.07.2014 um 18:05 Uhr
@null. 7 BRM , 6 auf Seminar,
26.07.2014 um 18:18 Uhr
@null. Euer BRV macht aller 4 Wochen Sitzung ... LOL
26.07.2014 um 18:46 Uhr
@Stoni Jetzt bitte nicht gleich beleidigt sein.
Aber die Angabe, dass jemand Unsinn schreibt, ist keine Meinung, sondern eine Feststellung. Und hier ist sie auch berechtigt.
Auch werden Urteile nicht im Fitting festgeschrieben, sondern nur kommentiert; also wieder Unsinn.
Und wenn eine Mail, eine rechtlich anerkannte Signatur hat, erfüllt auch sie die Schriftform und ist gültig.
Eine Schriftform ist aber nicht überall vorgeschrieben. So kann ein AG förmliche Mitteilungen auch mündlich gegenüber einem BRV abgeben. Dieses geht sogar gegenüber einem normalen BRM, der dann als Bote tätig wird. Eine ev. Beweisbarkeit ist dann sein Problem, ändert aber nichts an der Korrektheit dieses Vorgangs.
Zur Tollheit: Auch ich finde es toll, wie vermeintlich gestandene BRler, gelegentlich Gesetze, Normen und sonstige Bestimmungen auslegen wie es am besten ins eigene Weltbild passt und dann der Allgemeinheit als das einzig bestehende Nonplusultra verkaufen.
26.07.2014 um 18:59 Uhr
@orion, ich werde nie beleidigt sein wenn es gilt Argumente zu verteidigen. Weil ich gelernt habe, 100 Richter =100 Urteile. jeder Begrieb ist anders, jeder BR ist anders
26.07.2014 um 19:03 Uhr
Will auch nur anmelden, gerade ABG Verfahren verloren, weil, E Mail Signatur zählt nicht, es sei denn in BV festgeschrieben. Hinweis vom Arbeitsrichter, beachten Sie BGB
26.07.2014 um 19:15 Uhr
Also, ohne böse zu werden, in unserer GO steht, Erklärungen des AG werden nur in schriftlicher Form durch den BRV seinen Stellv. Oder ein nmentlich zu benennendes BRM entgegen genommen. Hat der AG akzeptert.
26.07.2014 um 19:22 Uhr
Danke für die hilfebringenden Hinweise, die leider fast alle an meiner Frage vorbei gehen.
26.07.2014 um 19:24 Uhr
Ok @Null, wie war die Frage ?
26.07.2014 um 19:26 Uhr
@SToni Zu 1. MT 17 Mag, ja wird wahrscheinlich so sein, ändert aber nichts daran, dass bestehende Regeln – hier liegt die Betonung auf „Bestehend“ – für alle gleich sind.
zu 2. MT 18 Eine BV regelt hier vielleicht Internes. Extern hat eine hier getroffene Regelung keine Bedeutung.
Währen Dir nachstehende Urteile bekannt, hättest Du das Verfahren ev. nicht verloren. BGH, 04.12.2008 - IX ZB 41/08 RN 9 BAG, 11.07.2013 - 2 AZB 6/13 RN 11 u. 12
26.07.2014 um 19:28 Uhr
Schulungsanspruch, § 37.Abs. 6, alle zur Durchführung der BR Arbeit erforderlichen .....:........die Erforderlichkeit bestimmt Ihr ganz allein.
26.07.2014 um 19:33 Uhr
@orion, so kommen wir nicht weiter. Hätte, wäre, wenn ... Es hat niemand gesagt das BRArbeit leicht ist. Mal verliert man, mal gewinnt man. Gewinnen ist schöner. Aber Arbeit ist es immer.
26.07.2014 um 19:37 Uhr
@orion,krieg ich dich irgendwie per tel ? Die runde mit dir hat spass gemacht.
26.07.2014 um 19:44 Uhr
„Schulungsanspruch, § 37.Abs. 6, alle zur Durchführung der BR Arbeit erforderlichen .....:........die Erforderlichkeit bestimmt Ihr ganz allein.“ Normalerweise schon, hier aber nicht unbedingt.
Bei dieser Konstellation könnte sich auch ein Arbeitsgericht damit befassen. Die Einigungsstelle jetzt einmal übersprungen. Die hier ev. eine nicht ausreichende Berücksichtigung der betrieblichen Bedürfnisse sehen könnte.
Was bitte ist so schlimm daran, den am Anfang von Giro gemachten Vorschlag, der hier der einzig vernünftige ist, anzunehmen und entsprechend zu verfahren?
"krieg ich dich irgendwie per tel ?" Neeee, wenn überhaupt, flirte ich nur mit Nubbel. Der will aber leider nicht immer......
26.07.2014 um 19:53 Uhr
stimmt die nummer noch? 0171 71 xxxx xx?
26.07.2014 um 19:57 Uhr
Naja, muss ich wohl mit leben .....
26.07.2014 um 19:59 Uhr
Neee, habe jetzt eine billigere.
26.07.2014 um 20:04 Uhr
@orion 0190...:.hab gehört es gibt schon BR Hotlines, entschuldige sollte ein gag sein
26.07.2014 um 20:15 Uhr
Bitte nutzen sie auch unseren BR-Talk
26.07.2014 um 20:28 Uhr
Au, tschuldige lieber Admin
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