Erstellt am 22.07.2014 um 21:20 Uhr von wieso
bei mir ist das auch so, dass ich durch eine früher ausgeübte Tätigkeit höher eingestuft bin als es meine jetzige Tätigkeit rechtfertigt. Ich habe die frühere Tätigkeit unverschuldet verloren (Zentralisierung) und deshalb bleibt die Gehaltsstufe unverändert. Ich würde sehr gerne einer vergleichbaren, anspruchsvolleren Tätigkeit nachkommen aber die hat mein AG nicht für mich.
Erstellt am 22.07.2014 um 22:10 Uhr von nicoline
Der BR könnte den AG darauf aufmerksam machen, dass hier eine verkehrte Eingruppierung vorliegt, er ist schließlich dazu verpflichtet, auf die Einhaltung von Tarifen, Gesetzen etc. zu achten. Wenn das den AG aber nicht interessiert und er weiter "zu viel" zahlt, kann der BR nichts "verlangen". Wenn der Fall dann z.B. noch so liegt, wie von wieso geschildert, sollte der BR der Letzte sein, der an der Eingruppierung rummäkelt!
Erstellt am 22.07.2014 um 22:15 Uhr von Susilea
Ja so ähnlich ist es auch . Ich finde das man jedem Mitarbeiter seinen Verdienst gönnen sollte . Er hat viel dafür getan und tut heute noch viel dafür das es dabei bleibt . Da an sich alle einen guten Stundenlohn haben .
Erstellt am 22.07.2014 um 22:45 Uhr von Pjöööng
Liegt diesen Gehaltsgruppen ein Tarifvertrag zu Grunde? Dort sollte auch beschrieben sein, wie zu verfahren ist.
Erstellt am 23.07.2014 um 08:12 Uhr von gironimo
Warum um Gottes Willen - wollt Ihr einem Kollegen Geld wieder weg nehmen.
Bitte denkt daran, ihr sollt auch die Interessen dieses AN Vertreten und kein anderer AN hat Nachteile durch die Eingruppierung des einen..
Erstellt am 23.07.2014 um 08:21 Uhr von AgendP
@Susilea,
ich würde an euer stelle mich erstmal schlau machen OB das nicht sogar gewollt ist. Ich kenne fälle in denen Kollegen die durch einen wechsel in andre Bereiche auch nicht mehr richtigeingruppeiet sind. (sie erhalten weiter mehr Geld), das ist aber so gewollt und gefordert vom BR. Grund die Kollegen mussten wechseln, deshalb konnte der AG die runtergruppeierung nicht durchsetzen. Was kann der AN dafür wenn der Ag ihn was antres antun möchte ? Nix. nd was kann der BR in diesenfall für den AN machen viel. Und wenn der Kollege schon wechseln muss und was "anders" Arbeiten soll, dann muss er ja nicht noch weniger Geld bekommen.
Deshalb erst erkundigen WARUM er "mehr" bekommt, ansonsten könnte das zum Bummerang für euch als BR werden.
Weil dann können wir ja mal darüber Reden, wie DEINE Vergütung ist UND ob diese am BR Tag oder deiner BR Tätigkeit wirklich das ist wofür du ein Gruppert wurdest.
Erstellt am 23.07.2014 um 08:23 Uhr von TollerBR
Toller Betriebsrat seit oder habt ihr da im Unternehmen.
Wenn sich sogar schon der AG dafür einsetzen muss dass der MA sein höheres Gehalt behalten darf.
Mein Mitleid für eure kollegen in dieser Firma.
Macht dies doch mal öffentlich das ihr MA wieder runterstufen wollt im Gehalt.
Mal schauen wie lange ihr euch dann noch halten könnt als BR
Schade das es immer wieder diese NEIDER geben muss!!!
Erstellt am 24.07.2014 um 19:12 Uhr von Stoni
Nicht vergessen : BR = Arbeitnehmervertretung !!!
Das hier geschilderte Beispiel kann man ja auch im Zuge der Gleichbehandlung auf andere AN, die noch umgesetzt werden, anwenden.