Wir haben bei uns im Betrieb Personen beschäftigt, welche uns von einem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht zum bearbeiten seiner eigenen Produkte. Sobald wir genügend Personal eingestellt haben, gehen die Personen wieder zu Ihrem eigentlichen Arbeitgeber zurück. Hier muss der BR doch einer Beschäftigung zustimmen, oder? Und unter welchen Vorraussetzungen erfolgt das, muss hier so etwas wie ein Werksvertrag geschlossen werden?