Erstellt am 21.07.2014 um 15:09 Uhr von Pjöööng
Das kann man so allgemein nicht sagen.
Wenn ich das richtig verstehe, bezieht Ihr im Augenblick ein Fertigprodukt bei dem der letzte Produktionsschritt (z.B. Zusammenbau) von Arbeitnehmern des Lieferanten in Euren Räumlichkeiten durchgeführt wird.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollt Ihr dann mit einem Halbfertig-Produkt beliefert werden, das dann von Arbeitnehmern Eures Arbeitgebers fertiggestellt wird.
So lange die AN Eures Lieferanten keinerlei Arbeitsanweisungen von Eurem Arbeitgeber bekommen, seid Ihr als BR da auch nicht zu beteiligen, allenfalls zu informieren.
Erstellt am 21.07.2014 um 16:58 Uhr von gironimo
>Wir haben bei uns im Betrieb Personen beschäftigt, welche uns von einem Kunden zur Verfügung gestellt werden<
Die Frage ist, ob diese Personen in eurer Betriebsorganisation eingegliedert sind und/oder z.B. von Eurem Betrieb Weisungen erhalten und mit Euren Leuten zusammenarbeiten; in der Betriebsorganisation mit drin sind.
Erstellt am 22.07.2014 um 05:59 Uhr von Pedersoli
Hallo zusammen,
die AN erhalten von uns Anweisungen und werden auch von uns eingeteilt. Das Produkt wird komplett bei uns Hergestellt, das Personal ist uns von unserem "Auftraggeber" zu Verfügung gestellt worden. Unser Auftraggeber ist nicht der Endkunde. Das "ausgeliehen" Personal arbeitet mit unserem zusammen.
Gruß
Pedersoli
Erstellt am 22.07.2014 um 06:47 Uhr von Pjöööng
Zitat (Pedersoli):
"die AN erhalten von uns Anweisungen und werden auch von uns eingeteilt."
Demnach sind sie bezüglich der Mitbestimmung als Arbeitnehmer zu werten
Erstellt am 22.07.2014 um 06:55 Uhr von Pedersoli
Hallo,
und wie ist das mit einem Vertrag oder so? Muß hier nichts gemacht werden?
Gruß
Pedersoli
Erstellt am 22.07.2014 um 07:17 Uhr von Pjöööng
Das ist doch Sache Eures Arbeitgebers? Wollt Ihr dessen Job machen?
Ich würde mich da raushalten, ist in dem Falle sowieso vermintes Gelände.