W.A.F. LogoSeminare

Personal vom Kunden

P
Pedersoli
Jan 2018 bearbeitet

Wir haben bei uns im Betrieb Personen beschäftigt, welche uns von einem Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies geschieht zum bearbeiten seiner eigenen Produkte. Sobald wir genügend Personal eingestellt haben, gehen die Personen wieder zu Ihrem eigentlichen Arbeitgeber zurück. Hier muss der BR doch einer Beschäftigung zustimmen, oder? Und unter welchen Vorraussetzungen erfolgt das, muss hier so etwas wie ein Werksvertrag geschlossen werden?

87106

Community-Antworten (6)

P
Pjöööng

21.07.2014 um 17:09 Uhr

Das kann man so allgemein nicht sagen.

Wenn ich das richtig verstehe, bezieht Ihr im Augenblick ein Fertigprodukt bei dem der letzte Produktionsschritt (z.B. Zusammenbau) von Arbeitnehmern des Lieferanten in Euren Räumlichkeiten durchgeführt wird.

Zu einem späteren Zeitpunkt sollt Ihr dann mit einem Halbfertig-Produkt beliefert werden, das dann von Arbeitnehmern Eures Arbeitgebers fertiggestellt wird.

So lange die AN Eures Lieferanten keinerlei Arbeitsanweisungen von Eurem Arbeitgeber bekommen, seid Ihr als BR da auch nicht zu beteiligen, allenfalls zu informieren.

G
gironimo

21.07.2014 um 18:58 Uhr

Wir haben bei uns im Betrieb Personen beschäftigt, welche uns von einem Kunden zur Verfügung gestellt werden<

Die Frage ist, ob diese Personen in eurer Betriebsorganisation eingegliedert sind und/oder z.B. von Eurem Betrieb Weisungen erhalten und mit Euren Leuten zusammenarbeiten; in der Betriebsorganisation mit drin sind.

P
Pedersoli

22.07.2014 um 07:59 Uhr

Hallo zusammen, die AN erhalten von uns Anweisungen und werden auch von uns eingeteilt. Das Produkt wird komplett bei uns Hergestellt, das Personal ist uns von unserem "Auftraggeber" zu Verfügung gestellt worden. Unser Auftraggeber ist nicht der Endkunde. Das "ausgeliehen" Personal arbeitet mit unserem zusammen.

Gruß Pedersoli

P
Pjöööng

22.07.2014 um 08:47 Uhr

Zitat (Pedersoli): "die AN erhalten von uns Anweisungen und werden auch von uns eingeteilt."

Demnach sind sie bezüglich der Mitbestimmung als Arbeitnehmer zu werten

P
Pedersoli

22.07.2014 um 08:55 Uhr

Hallo, und wie ist das mit einem Vertrag oder so? Muß hier nichts gemacht werden?

Gruß Pedersoli

P
Pjöööng

22.07.2014 um 09:17 Uhr

Das ist doch Sache Eures Arbeitgebers? Wollt Ihr dessen Job machen?

Ich würde mich da raushalten, ist in dem Falle sowieso vermintes Gelände.

Ihre Antwort