Erstellt am 20.07.2014 um 21:20 Uhr von ZiegeT
NEIN, das wird Erpressung genannt. Hier scheinen die Fronten aber sehr verhärtet zu sein. Ich würde mit dem BR einen Beschluss fassen und rechtlichen Beistand nehmen.
Erstellt am 21.07.2014 um 08:15 Uhr von gironimo
Die Friedenspflicht gilt auch für den Arbeitgeber.
Erstellt am 21.07.2014 um 09:43 Uhr von martinez
NEIN
und lasst euch dadurch bloß nicht einschüchtern.
Sowas hört man öfters vom AG das er zu macht oder Produktion ins Ausland verlagern will.
Heiße Luft, wenn er dies vor hätte dann sicher nicht wegen euch als BR.
Vertretet die Verordnungen und Gesetze wie es sich gehört als BRM!
Mit dem Wort Mobbing musst du Vorsichtig sein!!
Google mal den genauen Begriff..
So eine Behauptung öffentlich ausgesprochen könnte auch folgen nach sich ziehen(zur Info)
Gruß
Erstellt am 21.07.2014 um 14:22 Uhr von Matze
Betrachtet die Drohung des AG vielmehr als Gedankenspiel für die weitere Unternehmensplanung. Egal ob mit oder ohne BR, hier wird mit dem Gedanken gespielt euren Betrieb aufzugeben. Umsomehr seid ihr als Betriebsrat notwendig und gefordert. Es klingt so, als käme auf euch viel Arbeit zu.