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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Mitsprache bei Ladungssicherung

B
Bolliwerk
Nov 2016 bearbeitet

Servus, AG hat neu Verladeanweisungwn verteilt. In wiefern hat der BR mitspracherecht? Danke vorab!

1.89407

Community-Antworten (7)

P
paula

18.07.2014 um 14:56 Uhr

was wollt ihr denn da mitbestimmen?

B
Bolliwerk

18.07.2014 um 15:09 Uhr

Naja, bei uns wird laufend an der Ladunssicherungsvorschrift gebastelt. Was zum einen Vorteil bzgl. Sicherheit hat,( wenn es denn mal Sinn macht)jedoch aber stellenweise schon Schikane gegenüber unserem Ladepersonal ist Obliegt das nun einzig und allein dem AG oder haben wir da auch was zu melden?

B
blackjack

18.07.2014 um 15:22 Uhr

Bei der Ladungssicherung gibt es doch klare Richtlinien. Über den ASA könnte man prüfen, ob diese dem entsprechen.

G
gironimo

18.07.2014 um 17:53 Uhr

Ich sehe da auch keine Mitbestimmung. Bestenfalls bei Fragen der Arbeitssicherheit, sofern es keine abschließenden gesetzlichen Regeln gibt.

Aber ganz allgemein zu dem Punkt >jedoch aber stellenweise schon Schikane<

da könntet Ihr zumindest auf bessere Regelungen pochen im Sinne des § 80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Reden muss man über alles können - auch wenn man keine erzwingbare Mitbestimmung hat.

P
paula

18.07.2014 um 19:34 Uhr

vielleicht ist ja auch nachvollziehbar was der AG hier will. Die Polizei und Co sind hier schließlich in letzter Zeit mehr als kritisch. Und als normaler Autofahrer der die Brummis rollen sieht... zu Recht!

S
Stoni

19.07.2014 um 00:56 Uhr

Verantwortliche Personen ...Fahrer...Verlader ... Versender, falsche LASI kann den Betrieb richtig Geld Kosten, die Kollegen auch, plus Punkte. Da würde ich dem AG keine Steine in den Weg legen.

L
LasiSpezi

19.07.2014 um 14:16 Uhr

„Verantwortliche Personen ...Fahrer...Verlader ... Versender,“ Wie so oft. So auch hier wieder einmal eine falsche Reihenfolge.

  1. Verlader / 2. Transportmittelsteller (Auftragnehmer) / 3. Fahrer

  2. Versender nur dann, wenn auch gleichzeitig der Verlader.

  3. Nur hinsichtlich der Gestellung von geeigneten Transportmitteln und Fahrern.

  4. Nur dann, wenn bei der Beladung aktiv beteiligter und ab Fahrtbeginn.

Sicherungszuständigkeit, wie leider oft praktiziert, kann nicht einfach auf den Fahrer übertragen werden. Diese verbleibt grundsätzlich bei 1. Auch nicht über den Umweg einer vertraglichen Zuständigkeitszuordnung auf den Transporteur.

Zitat Paula: „Und als normaler Autofahrer der die Brummis rollen sieht... zu Recht!“

Transporter und PKW´s, die meinen ihr Kofferraum wäre ein freier Prellraum und sonstige Ablagemöglichkeiten wären hier auch außen vor, sind da bedeutend gefährlicher einzustufen.

Nicht zu vergessen die überwiegend hervorragend gesicherten Pkw´s mit Hänger, wenn sie den Baumarkt verlassen und Glauben für die 10 KM zum Ziel keine Lasi zu benötigen.

An die sogenannten Bummskoncainer wollen wir jetzt besser nicht denken.

Also bitte nicht immer nur alles an den Brummis festmachen. Auch PKW Fahrer sollten sich hier einmal an ihre Nase fassen.

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