Sind Leitende Angestellte i.S.v. § 5 BetrVG gleichzeitig Arbeitnehmer i.S.v. § 3 ArbZG?
Sind Leitende Angestellte i.S.v. § 5 BetrVG gleichzeitig Arbeitnehmer i.S.v. § 3 ArbZG? Wer kümmert sich um deren Arbeitszeiten? Wir haben einen Leitenden Angestellten, der das Zeiterfassungssystem nicht nutzt, aber regelmäßig mehr als 8 oder gar 10 Std. pro Tag arbeitet. Sicher: kein Fall für den BR; aber der Kollege ist möglicherweise bald ein Burnout-Fall. Wer bzw. welche Instanz kontrolliert, dass das ArbZG bei Leitenden Ang. eingehalten wird?
Community-Antworten (4)
17.07.2014 um 13:52 Uhr
Hi Seesee
wir hatten die gleich Diskussion und ich möchte dir teilw. widersprechen. Denke schon ein Fall des BR, der u.a. die Aufgabe hat die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen usw. zu überwachen .... Außerdem gilt das ArbZG auch für leitende Angestellte. Nach persönlicher Klärung mit der Gewerbeaufsicht müssen im übrigen zur Nachvollziehbarkeit alle Arbeitszeiten aufgezeichnet d.h. von jedem im Zeiterfassungssystem gestempelt werden.
17.07.2014 um 14:26 Uhr
§ 18 ArbZG Nichtanwendung des Gesetzes (1) Dieses Gesetz ist nicht anzuwenden auf 1. leitende Angestellte im Sinne des § 5 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes sowie Chefärzte, 2. Leiter von öffentlichen Dienststellen und deren Vertreter sowie Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, 3. Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit den ihnen anvertrauten Personen zusammenleben und sie eigenverantwortlich erziehen, pflegen oder betreuen, 4. den liturgischen Bereich der Kirchen und der Religionsgemeinschaften.
17.07.2014 um 15:17 Uhr
Danke! Sehr hilfreich! Dann liegt Luciano wohl falsch... Er meint möglicherweise MA mit Vertrauensarbeitszeit....
17.07.2014 um 17:47 Uhr
Vertrauensarbeitszeit< da gelten die gleichen Gesetze - auch die Aufzeichnungspflicht.
Aber eben nur, wenn er AN im Sinne des Gesetzes ist. Ist er wirklich leitender?
Habt Ihr mal mit ihm gesprochen?
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