Vorgesetzte ist gleichzeitig Schwerbehindertenvertretung
Hallo, Ich habe gestern meinen Bescheid bekommen mit 50 GdB. Mein Problem ist eigentlich das meine Vorgesetzte der Abtlg. auch gleichzeitig die Schwerbehindertenvertretung ist. Da ich durch meine Erkrankungen und darauas resultierenden Fehltagen eh schon unter "besonderer Beobachtung" von ihr stehe, hab ich natürlich Angst das sie wenn es knallhart kommen sollte, nich als Schwerbehindertenvertretung hinter mir sondern als Vorgesetzte gegen mich geht. Wie kann ich mich verhalten? Ist es überhaupt zulässig das ein Vorgesetzter dieses Amt ausführt? Bin da ganz neu in dem Metier und hoffe auf ein paar Antworten. Vielen Dank :-)
Community-Antworten (9)
17.07.2014 um 11:14 Uhr
Hallo,
wenn ich davon ausgehe, dass deine Vorgesetzte keine Leitende Angestellte im Sinne des Gesetzes ist, so ist dies eine unglückliche Konstellation aber rechtlich in Ordnung.
Immerhin wurde sie doch auch von den Schwerbehinderten gewählt, die dabei ihre Position berücksichtigt haben sollten.
17.07.2014 um 11:20 Uhr
... und wenn Du gar kein Vertrauen in sie hast, kannst Du ja auch bei Problemen den BR in Anspruch nehmen.
17.07.2014 um 11:42 Uhr
Hallo, wenn du wirklich Probleme mit deiner Vorgesetzten in ihrer Funktion als SBV bekämst, dann gehe ich mal davon aus, wärst du nicht der/die einzige.Sollte es so sein, finde noch 2 andere ebenso "betroffene" Schwerbehinderte oder Gleichgestellte und strenge die Abwahl der SBV an. Desweiteren sind in wenigen Wochen wieder neue SBV Wahlen...wählen gehen !
17.07.2014 um 12:29 Uhr
Sind die Wahlen überall zur gleichen Zeit?
17.07.2014 um 12:35 Uhr
So, hab mich nochmal erkundigt. Sie müsste (auch im Sinne des Gesetzes) LA sein. Sie ist Supervisor wie man es hier so schön nennt, also Abteilungsleiterin. Darf man dann eine solche Stellung wie Schwerbehindertenbeauftragte/-vertreterin nicht bekleiden?
17.07.2014 um 12:49 Uhr
Ja punuckl, die SBV Wahlen finden alle 4 Jahre statt, immer im Zeitrahmen 01.10. bis 30.11. Also diesmal Okt / Nov. 2014 Dies gilt Bundesweit. SBV kann auch (fast ) jeder auch Nichtbehinderte werden, hier die Vorgaben : Voraussetzungen für die Wählbarkeit sind:
-
die Vollendung des 18. Lebensjahres -
ein nicht nur vorübergehendes Beschäftigungsverhältnis -
eine mindestens sechsmonatige Betriebszugehörigkeit -
keine Leitende-Angestellten-Funktion (siehe BetrVG § 5 Abs. 3+4)
Letztere sind die die simpel gesagt, einstellen und entlassen dürfen....
17.07.2014 um 12:57 Uhr
Wenn ich das recht verstehe, dürfte eine Abteilungsleiterin/Supervisorin gar keine SVB sein?!
17.07.2014 um 13:13 Uhr
Hallo pumuckl, habt Ihr einen BR? Der müsste Dir genau Auskunft geben können, ob die AL eine Leitende Angestellte im Sinne des BetrVG § 5 ist. LG Lotte
17.07.2014 um 13:32 Uhr
In aller Regel sind Abteilungsleiter keine Leitenden Angestellten.
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