Hallo, laut § 37 Abs. 1 der Arbeitsstättenverordnung1 gibt es lt. Liste eine Anzahl von Toiletten die vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt werden müssen.
Nun meine Frage:
In einem Schichtbetrieb (Abteilung) gibt es 150 Mitarbeiter auf drei Schichten verteilt.
Ist nun die Mitarbeiteranzahl mit 50 zu bewerten oder mit 150 Mitarbeitern?