Erstellt am 16.07.2014 um 14:05 Uhr von metallica
Schlechter, taktloser Stil vom AG, aber rechtlich vermutlich nicht zu beanstanden. Wie lange hat den die Aktion gedauert?
Erstellt am 16.07.2014 um 14:14 Uhr von Pjöööng
Vielleicht hätte der AG ja anders raegiert wenn er zuvor gefragt worden wäre?
Erstellt am 16.07.2014 um 15:15 Uhr von seesee
Wie will der AG den Nachweis erbringen, dass der BR das während der Arbeitszeit organisiert hat? Vielleicht habt Ihr das ja in Eurer Pause gemacht?
Erstellt am 16.07.2014 um 21:25 Uhr von Hoppel
@ ralisa
Um Deine Frage zu beantworten ... da weder der § 37 BetrVG noch das BetrVG an sich irgendetwas mit Eurer Sammelaktion zu tun hat, kann ein Arbeitsversäumnis auch nicht mit erforderlicher BR-Arbeit begründet werden.
Der AG muss diese Zeiten also nicht vergüten!
Warum reagiert denn Euer AG so? Habt Ihr die Zeiten als Überstunden in Ansatz gebracht?