Räumlichkeit Betriebsversammlung
Hallo,
ich habe mal eine Frage in Sachen Betriebsversammlung. Wir möchten einen Betriebsrat installieren und wollen die erste Betriebsversammlung zur Wahl des Wahlvorstandes in dem einzigen geeigneten Raum des Betriebes abhalten. Kann dies eigentlich unser Chef unterbinden und uns auffordern, "uns anderweitig einen Ort zu suchen, aber nicht in seiner Firma und schon gar nicht in dieser Räumlichkeit". ???
Hoffe auf schnelle und fundierte Antwort.
Community-Antworten (1)
15.02.2008 um 10:06 Uhr
Kann er. Er muss dann aber die Miete für einen anderen geeigneten Raum und die Fahrzeit und -kosten der Kollegen hin und zurück zusätzlich bezahlen. (§44 BetrVG)
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