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Aufhebung der Probezeit

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motzarella
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Zusammen, ich habe einmal eine "komische Frage" zur Probezeit. Ein MA wurde neu eingestellt, die betriebsübliche Probezeit im Haustarifvertrag festgelegt, beträgt 6 Monate. Heute haben wir erfahren, dass bei diesem Kollegen die Probezeit ohne Beteiligung des BRs aufgehoben wurde. Ist dieses Rechtens?

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Community-Antworten (4)

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Pickel

15.07.2014 um 22:46 Uhr

Der BR muss vor einem Auslaufen der Probezeit nicht angehört werden. Warum sollte man es dann bei einer vorherigen Beendigung tun? Zudem ist es eine Individualrechtliche Vereinabrung zwischen AN und AG. Was soll da der BR zu suchen haben?

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motzarella

15.07.2014 um 22:56 Uhr

@ Pickel: die Probezeit ist nicht ausgelaufen sondern verkürzt worden, der AG hat aber mit dem GBR eine BV über einen "Haustarifvertrag" abgeschlossen. ... und ein einfaches ja oder nein hätte auch gereicht, ohne den Nachsatz "was soll da der BR zu suchen haben? Wenn es hier nur darum geht die Leute anzugreifen, dann auf wiedersehen.

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paula

16.07.2014 um 00:27 Uhr

... mit dem GBR eine BV über einen "Haustarifvertrag" abgeschlossen....

suche den Fehler....

angegriffen hat dich hier auch niemand. Der Kollege hat Dir nur einen völlig richtigen Hinweis gegeben.

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Pjöööng

16.07.2014 um 01:26 Uhr

Darf ich malfragen, welche Konequenzen sich aus der Verkürzung der Probezeit ergeben? Wie ist denn die Probezeit um TV definiert?

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