Erstellt am 15.07.2014 um 20:46 Uhr von Pickel
Der BR muss vor einem Auslaufen der Probezeit nicht angehört werden. Warum sollte man es dann bei einer vorherigen Beendigung tun?
Zudem ist es eine Individualrechtliche Vereinabrung zwischen AN und AG. Was soll da der BR zu suchen haben?
Erstellt am 15.07.2014 um 20:56 Uhr von motzarella
@ Pickel:
die Probezeit ist nicht ausgelaufen sondern verkürzt worden, der AG hat aber mit dem GBR eine BV über einen "Haustarifvertrag" abgeschlossen.
... und ein einfaches ja oder nein hätte auch gereicht, ohne den Nachsatz "was soll da der BR zu suchen haben?
Wenn es hier nur darum geht die Leute anzugreifen, dann auf wiedersehen.
Erstellt am 15.07.2014 um 22:27 Uhr von paula
... mit dem GBR eine BV über einen "Haustarifvertrag" abgeschlossen....
suche den Fehler....
angegriffen hat dich hier auch niemand. Der Kollege hat Dir nur einen völlig richtigen Hinweis gegeben.
Erstellt am 15.07.2014 um 23:26 Uhr von Pjöööng
Darf ich malfragen, welche Konequenzen sich aus der Verkürzung der Probezeit ergeben? Wie ist denn die Probezeit um TV definiert?