Erstellt am 14.07.2014 um 17:47 Uhr von AlterMann
Hallo Garnele,
wann ein Arbeitsvertrag endet, steht im Vertrag. Ansonsten bedarf es einer Kündigung. Ein automatisches Ende eines Arbeitsvertrages durch Auslaufen einer Betriebsvereinbarung gibt es m.E. nicht.
Kann aber natürlich sein, dass, wenn Ihr die BV befristet, der AG dann den Mitarbeitern kündigt, da die Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. Aber das kann man ohne nähere Angaben wirklich nicht einschätzen.
Erstellt am 14.07.2014 um 17:48 Uhr von Stoni
Gegenfrage. AV und BV ? WiEso sind die voneinander abhängig.
Erstellt am 15.07.2014 um 08:16 Uhr von Garnele
In unserer Entgeltregelung gibt es für diesen Personenkreis keine Entgeltgruppe werden jedoch angepasst, sollen aber auch nicht alle "Vorzüge" erhalten. Somit würden wir eine Zweiteklasse herstellen, was wir auf Dauer nicht wollen und unsere Entgeltregelung nächstest Jahr eh neu verhandelt wird.
Erstellt am 15.07.2014 um 09:36 Uhr von Pjöööng
Was bedeutet bei einer Betriebsvereinbarung "dazugehörige Arbeitsverträge"? Der ganze Sachverhalt ist äußerst verweirrend.
Erstellt am 15.07.2014 um 09:56 Uhr von gironimo
Ich denke auch - man müsste schon wissen, was eigentlich in der BV geregelt wird, was Einfluss auf die Verträge haben kann? Was ist das "Projekt"?
>In unserer Entgeltregelung gibt es für diesen Personenkreis keine Entgeltgruppe werden jedoch angepasst, sollen aber auch nicht alle "Vorzüge" erhalten.<
Regelt Ihr einen "Haustarif" über eine BV und bewegt Euch eigentlich auf dem Gebiet des § 77 Abs. 3 BetrVG? Oder seit Ihr noch im grünen Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG?
Falls Ihr diese Frage überhaupt regeln dürft - also in der Mitbestimmung seit - ist es doch gang einfach: Wenn Ihr glaubt eine Zwei Klassengesellschaft zu schaffen, stimmt nicht zu und klärt ggf. die Frage über die Einigungsstelle.