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Betriebsvereinbarung ./. Arbeitsvertrag

G
Garnele
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unsere GF möchte eine Betriebsvereinbarung mit uns abschließen. Die dazugehörigen Arbeitsverträge werden zweckbefristet für das Projekt ausgestellt. Wenn wir die BV zeitlich z.Bsp. für ein Jahr befristen ohne Nachwirkfrist, was passiert dann mit dem Arbeitsvertrag? Ist das Arbeitsverhältnis dann automatisch beendet oder läuft der AV weiter solange die Zweckbefristung noch läuft?

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Community-Antworten (5)

A
AlterMann

14.07.2014 um 19:47 Uhr

Hallo Garnele, wann ein Arbeitsvertrag endet, steht im Vertrag. Ansonsten bedarf es einer Kündigung. Ein automatisches Ende eines Arbeitsvertrages durch Auslaufen einer Betriebsvereinbarung gibt es m.E. nicht. Kann aber natürlich sein, dass, wenn Ihr die BV befristet, der AG dann den Mitarbeitern kündigt, da die Weiterbeschäftigung nicht mehr möglich ist. Aber das kann man ohne nähere Angaben wirklich nicht einschätzen.

S
Stoni

14.07.2014 um 19:48 Uhr

Gegenfrage. AV und BV ? WiEso sind die voneinander abhängig.

G
Garnele

15.07.2014 um 10:16 Uhr

In unserer Entgeltregelung gibt es für diesen Personenkreis keine Entgeltgruppe werden jedoch angepasst, sollen aber auch nicht alle "Vorzüge" erhalten. Somit würden wir eine Zweiteklasse herstellen, was wir auf Dauer nicht wollen und unsere Entgeltregelung nächstest Jahr eh neu verhandelt wird.

P
Pjöööng

15.07.2014 um 11:36 Uhr

Was bedeutet bei einer Betriebsvereinbarung "dazugehörige Arbeitsverträge"? Der ganze Sachverhalt ist äußerst verweirrend.

G
gironimo

15.07.2014 um 11:56 Uhr

Ich denke auch - man müsste schon wissen, was eigentlich in der BV geregelt wird, was Einfluss auf die Verträge haben kann? Was ist das "Projekt"?

In unserer Entgeltregelung gibt es für diesen Personenkreis keine Entgeltgruppe werden jedoch angepasst, sollen aber auch nicht alle "Vorzüge" erhalten.<

Regelt Ihr einen "Haustarif" über eine BV und bewegt Euch eigentlich auf dem Gebiet des § 77 Abs. 3 BetrVG? Oder seit Ihr noch im grünen Bereich des § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG?

Falls Ihr diese Frage überhaupt regeln dürft - also in der Mitbestimmung seit - ist es doch gang einfach: Wenn Ihr glaubt eine Zwei Klassengesellschaft zu schaffen, stimmt nicht zu und klärt ggf. die Frage über die Einigungsstelle.

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