Erstellt am 27.09.2022 um 15:22 Uhr von Muschelschubser
https://www.anwalt.de/rechtstipps/verguetung-der-betriebsratstaetigkeit-eines-lehrers_166638.html
Vielleicht ist zumindest die berufliche Konstellation aus diesem Urteil vergleichbar.
Der Gegenstand der Klage war zwar ein anderer, aber der letzte Teil der Entscheidungsanalyse sowie der Praxishinweis hilft vielleicht für Deine Entscheidungsfindung mit.
Als Fazit würde ich ziehen:
Reden hilft, da das Gesetz hier wohl keine für Jedermann anwendbare Regelung hergibt.
- sprecht im Betriebsrat darüber, welche Aufgaben von Dir erledigt werden müssen
- sprecht mit dem Arbeitgeber darüber, inwiefern die unterrichtsfreie Zeit für BR-Arbeit freigemacht werden kann
- sprecht notfalls über Vergütungen für BR-Tätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit
Erstellt am 28.09.2022 um 07:40 Uhr von Relfe
was ist das für eine Freistellung?
15% ist doch gar nicht zulässig für PR?
"Der Umfang der Teilfreistellung je Personalratsmitglied muss mindestens 20 Prozent "
https://www.bund-verlag.de/personalrat/personalratsarbeit/basiswissen/freistellung