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Freistellung in der Ausbildung

W
Wuffi1
Sep 2022 bearbeitet

Hallo Zusammen, wir sind ein Bildungsunternehmen und unterrichten nach Stundenplan. Eine BV besagt, dass von den 39 Wochenstunden 28 Unterrichtseinheiten á 45 min Unterricht anfallen.

Wir haben eine 15 %ige Freistellung. Kann bei der Stundenplanung davon ausgegangen werden, dass sich die Freistellung nur auf die unterrichtsfreie Zeit bezieht oder ist die Freistellung prozentual auf unterrichtsfreie Zeit UND Unterricht zu verteilen? D.h. reduzieren sich also automatisch auch die Unterrichtseinheiten um 15 %?

Danke für die Info Wuffi

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Community-Antworten (2)

M
Muschelschubser

27.09.2022 um 17:22 Uhr

https://www.anwalt.de/rechtstipps/verguetung-der-betriebsratstaetigkeit-eines-lehrers_166638.html

Vielleicht ist zumindest die berufliche Konstellation aus diesem Urteil vergleichbar. Der Gegenstand der Klage war zwar ein anderer, aber der letzte Teil der Entscheidungsanalyse sowie der Praxishinweis hilft vielleicht für Deine Entscheidungsfindung mit.

Als Fazit würde ich ziehen: Reden hilft, da das Gesetz hier wohl keine für Jedermann anwendbare Regelung hergibt.

  • sprecht im Betriebsrat darüber, welche Aufgaben von Dir erledigt werden müssen
  • sprecht mit dem Arbeitgeber darüber, inwiefern die unterrichtsfreie Zeit für BR-Arbeit freigemacht werden kann
  • sprecht notfalls über Vergütungen für BR-Tätigkeiten außerhalb der normalen Arbeitszeit
R
Relfe

28.09.2022 um 09:40 Uhr

was ist das für eine Freistellung?

15% ist doch gar nicht zulässig für PR?

"Der Umfang der Teilfreistellung je Personalratsmitglied muss mindestens 20 Prozent "

https://www.bund-verlag.de/personalrat/personalratsarbeit/basiswissen/freistellung

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