Erstellt am 08.07.2014 um 12:54 Uhr von gironimo
Nein - bist Du nicht. Über die Inhalte gilt ohnehin § 82 Abs. 2 Satz 3 BetrVG.
Erst wenn sich ein Handlungsbedarf für den BR ergibt, musst Du informieren. Dann muss aber der AN ausdrücklich damit einverstanden sein, dass bestimmte Punkte weiterverfolgt werden.
Erstellt am 08.07.2014 um 19:52 Uhr von Hartmut
pendragon, um Gottes Willen nein!! Was dir von dem MA anvertraut wird, und alles was du in dem Gespräch hörst, siehst und sagst, ist streng vertraulich! Das geht nicht einmal das Gremium etwas an, es sei denn natürlich, wie gironimo schreibt, du hast vom MA ausdrücklich eine 'Lizenz zum Quatschen' erhalten. :)
Erstellt am 19.07.2014 um 15:30 Uhr von Stoni
Ich würde das Gremium informieren das ich als BRM zu dem Gespräch gebeten wurde, der Inhalt ist vertraulich ... Es sei denn es werden MBR verletzt, oder zur Abwehr von Nachteilen für den Kollegen macht sich ein Beschluss erforderlich.