Erstellt am 08.07.2014 um 10:57 Uhr von martinez
Gespräche, Vorbereitungen, Ausschüsse, Recherchen gehören genauso zur BR Arbeit wie Sitzungen.
Hat nicht der AG zu entscheiden in welchem umfang der BR arbeitet.
Wenn der AG allerdings sagt, er möchte nur die Sitzungen unter BR zeit führen dann mach deine BR Arbeit unter der normalen Arbeitszeit und schreib diese nicht als BR-zeit auf.
BRM stellt sich selbst frei für BR Arbeit, hier hat der AG nicht mitzureden.
Wenn er dies nicht akzeptiert dann soll er klaggen sagst ihm.
Gruß
Erstellt am 08.07.2014 um 10:57 Uhr von Stoni
Nein, alle notwendigen Tätigkeiten sind Arbeitszeit.
Betriebsratsarbeit ist ein Ehrenamt welches wie Arbeitszeit zählt und Vorrang vor der arbeitsvertraglichen Leistung hat. § 37 BetrVG