Rentenänderung ab 01.07.2014
In unserem Tarifvertrag steht: Das Arbeitsverhältnis endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das gesetzliche Rentenalter (ohne Rentenabschläge) Erreicht. Heißt das im Umkehrschluss, dass alle Arbeitnehmer die nach der Gesetzesänderung plötzlich mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge in Rente gehen könnten, ihren Arbeitsvertrag verlieren? Was ist mit denen die länger arbeiten wollen und wann endet den nun genau das Arbeitsverhältnis.
Community-Antworten (1)
08.07.2014 um 12:55 Uhr
Heißt das im Umkehrschluss, dass alle Arbeitnehmer die nach der Gesetzesänderung plötzlich mit 63 Jahren ohne Rentenabschläge in Rente gehen könnten, ihren Arbeitsvertrag verlieren?
Nein, heißt es nicht. Bei der Rente mit 63 handelt es sich vom Gesetz her um eine vorgezogene Altersrente (§§ 236 bis 238 SGB VI), auch, wenn keine Abschläge erfolgen. Die Erfüllung der Voraussetzungen für die Rente mit 63 führt daher nicht zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Erfüllt man die Voraussetzungen für die Rente mit 63 muss man unter Einhaltung der Kündigungsfrist das Arbeitsverhältnis beenden. Ist die Einhaltung der Kündigungsfrist nicht möglich (Renteneintritt möglich ab 01.07.14) bleibt nur die Möglichkeit eines Aufhebungsvertrages. Eine Verpflichtung, die Rente mit 63 in Anspruch zu nehmen oder wegen Erfüllung der Voraussetzungen für die Rente mit 63 einen Auflösungsvertrag mit dem Arbeitgeber zu schließen, besteht nicht. Ebenso wenig ist eine arbeitgeberseitige Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit der Begründung zulässig, dass die bzw. der Beschäftigte die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllt. Dies gilt auch für abschlagsfreie Altersrenten (§ 41 SGB VI).
Quelle: mail von ver.di. die uns zu diesem Thema zugegangen ist.
Was ist mit denen die länger arbeiten wollen und wann endet den nun genau das Arbeitsverhältnis Die können länger arbeiten.
Hier findest Du eine Tabelle, wann die Regelaltersrente abschlagsfrei möglich ist:
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