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SBV vs BR Beschluss

A
Arbeiterdrohne
Nov 2016 bearbeitet

Hallo

Kann die Schwerbehindertenvertretung einen BR Beschluss aufheben ?

Ich bin selber BR und wir hatten neulich eine Außerordentliche Sitzung zu der der Schwerbehindertenvertreter nicht geladen worden ist. Dort wurde ein Flächendeckendes Schichtsystem beschlossen. Dieses würde auch die Schwerbehinderten Kollegen betreffen. Kann der Schwerbehindertenvertreter den Beschluss komplett aufheben, weil er nicht eingeladen worden ist ? (unter uns, ich würde mich sogar freuen ^^)

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Community-Antworten (3)

S
Snooker

05.07.2014 um 23:37 Uhr

Erachtet sie einen Beschluss des Betriebsrats als eine erhebliche Beeinträchtigung wichtiger Interessen der Schwerbehinderten oder ist sie entgegen § 95 Abs. 2 Satz 1 SGB IX nicht beteiligt worden, so ist auf ihren Antrag der Beschluss auf die Dauer von einer Woche vom Zeitpunkt der Beschlussfassung an auszusetzen; § 35 BetrVG gilt entsprechend. Die Aussetzung von Beschlüssen hat keine Verlängerung einer Frist zur Folge

T
Turrican

06.07.2014 um 00:57 Uhr

ok, das hab ich auch schon gelesen, was aber für mich nur heisst, dass man das ganze 1 Woche raus zögern kann. Nach ablauf der Frist müsste bei gravierenden Änderungen am Beschluss, der BR nochmal entscheiden. Allerdings, wenn er erneut zustimmt, gibt es nichts was man dagegen machen kann

H
Hoppel

06.07.2014 um 10:03 Uhr

@ Turrican

Wird seitens einer SchwbV der Antrag auf Aussetzung eines BR-Beschluss gestellt, muss dieser TOP innerhalb einer Woche nochmals im BR beraten werden.

Dann MUSS dieser TOP nochmals auf die Tagesordnung und nochmals ein Beschluss gefasst werden. In § 35 Abs.2 BetrVG steht NICHT, dass nur bei gravierenden Änderungen ein neuer Beschluss zu fassen ist.

"(2) Nach Ablauf der Frist ist über die Angelegenheit neu zu beschließen. Wird der erste Beschluss bestätigt, so kann der Antrag auf Aussetzung nicht wiederholt werden; dies gilt auch, wenn der erste Beschluss nur unerheblich geändert wird."

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