W.A.F. LogoSeminare

Reaktion auf krankheitsbedingte Kündigung

S
Sansibar
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

Ein Kollege ist seit drei Monaten krank. Er hatte auch in den Jahren davor immense Fehlzeiten, z. T. Über 100 Tage im Jahr. Nun haben wir die Anhörung zur krankheitsbedingten Kündigung erhalten. Eine BV zum BEM wurde nicht abgeschlossen. Der Kollege hat ein Erstgespräch zur Wiedereingliederung nicht direkt abgelehnt, aber um Verschiebung auf einen späteren Zeitpunkt gebeten. Der AG geht nun einfach von einer negativen Gesundheitsprognose aus.

Wie reagiert ihr in so einem Fall? Der Kündigung wegen nicht ordnungsgemäß durchgeführtem BEM widersprechen und gegebenenfalls das Gericht entscheiden lassen? Oder kann der Arbeitgeber erwarten, dass man die Interessen der übrigen Kollegen höher bewertet und eventuell auf die Anhörung nicht reagiert oder gar zustimmt.

Gruß, Sansibar

1.09004

Community-Antworten (4)

G
gironimo

05.07.2014 um 20:31 Uhr

Ihr widersprecht auf JEDEN Fall. Bei den Bedenken würde ich eben auf das fehlende BEM hinweisen und das der AN es ja durchaus zu einem späteren Zeitpunkt führen wollte.

Dann formuliert einen Widerspruch und nehmt bezug auf einen der Widerspruchsgründe im § 102 BetrVG. Begründet dies mit zwei drei Sätzen.

z.B. Weiterbeschäftigung auf einem anderen Arbeitsplatz (weniger Belastungen, weniger Stress oder was auch immer). Den natürlich benennen. z.B. Weiterbeschäftiogung zu geänderten Vertragsbedingungen ( z.B. Teilzeit - auch weniger Belastungen; andere Tätigkeit, usw.).

BRs sind keine Juristen und auch keine betriebl. Gerichtsinstanz. BRs sind die Interessenvertetung der AN - auch die des zu kündigenden. Juristisch werten, ob ein K-Grund vorliegt, kann letztendlich nur ein Gericht.

S
Sansibar

05.07.2014 um 22:04 Uhr

Danke, das ist genau die Antwort, die ich haben wollte. Genauso haben wir schon gehandelt. Ich wollte nur noch die letzten Zweifel beseitigen, denn es gibt durchaus einige Kollegen, die durch die vielen Krankmeldungen eine Mehrbelastung hatten. Und mit diesen Vorwürfen werden wir vermutlich von Seiten Der GF massiv bombardiert werden.

I
ickederdicke

07.07.2014 um 09:16 Uhr

Hallo Sansibar, wenn es bei euch eine SBV gibt, der Koll. wäre wohl ein Kandidat für eine erste Kontaktaufnahme mit der SBV.

P
Pjöööng

07.07.2014 um 11:45 Uhr

Zitat (Sansibar): "... es gibt durchaus einige Kollegen, die durch die vielen Krankmeldungen eine Mehrbelastung hatten. Und mit diesen Vorwürfen werden wir vermutlich von Seiten Der GF massiv bombardiert werden."

In dem Falle würde ich mir mal von der GF darlegen lassen, inwieweit die Belastung dieser Kollegen durch die Kündigung verringert wird.

Ihre Antwort