Azubi Prüfung nicht bestanden
Hallo zusammen,
habe meine Ausbildungsprüfung leider nicht bestanden. In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass das Ausbildungsverhältnis bis 31.07.2014 geht. Läuft die Nachprüfungszeit automatisch oder muss ich es beim Arbeitgeber beantragen. Bitte um Antworten.
Community-Antworten (1)
04.07.2014 um 13:04 Uhr
Du musst es beantragen.
§ 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) legt fest: "Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr."
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (Az. 5 AZR 622/98) entschieden, dass der Anspruch auf Verlängerung auch den Zeitraum bis zur zweiten Wiederholungsprüfung umfasst, wenn diese innerhalb der Jahresfrist (gerechnet ab dem vertraglichen Ende der ursprünglichen Ausbildungszeit) liegt.
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