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Azubi Prüfung nicht bestanden

A
Anderson
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

habe meine Ausbildungsprüfung leider nicht bestanden. In meinem Ausbildungsvertrag steht, dass das Ausbildungsverhältnis bis 31.07.2014 geht. Läuft die Nachprüfungszeit automatisch oder muss ich es beim Arbeitgeber beantragen. Bitte um Antworten.

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Community-Antworten (1)

M
metallica

04.07.2014 um 13:04 Uhr

Du musst es beantragen.

§ 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) legt fest: "Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr."

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (Az. 5 AZR 622/98) entschieden, dass der Anspruch auf Verlängerung auch den Zeitraum bis zur zweiten Wiederholungsprüfung umfasst, wenn diese innerhalb der Jahresfrist (gerechnet ab dem vertraglichen Ende der ursprünglichen Ausbildungszeit) liegt.

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