Aufbau von Anwaldschaften
Hallo liebes Forum,
Wir haben bei uns in der Firma zwei gültige Tarife für unsere zwei Bereiche die der Chef abdeckt. Einmal einen Dienstleistungsbereich und einmal einen produzierenden Bereich.
Jetzt haben wir das erstemal den Fall, das ein Kollege seinen Bereich wechselt. Nun bekommt der Kollege vom Chef ein neues Einstellungsdatum. damit bezwegt der Chef, das dieser Kollege weniger Weihnachtsgeld als bisher bekommt.
Sind schon Urteile bekannt, die das Einstellungsthema und Anwaldschaften verhandelt haben? Kann ich dazu irgendwo was nachlesen?
Liebe Grüsse
Community-Antworten (6)
03.07.2014 um 13:57 Uhr
Das wäre doch ein Grund für den BR der Versetzung zu widersprechen, weil Nachteile entstehen. (§ 99 Ab. 2 Nr 4 BetrVG)
Und bei genauer Betrachtung wäre eine Änderungskündigung notwendig, wenn der Kollege nicht einverstanden ist (BR Beteiligung nach §§ 99, 102 BetrVG). Also würde ich als AN erst einmal nein sagen.
03.07.2014 um 13:58 Uhr
ich denke es geht nicht um Wald....
Es handelt sich um ein Unternehmen? Oder sind es zwei eigenständige Betriebe?
Wenn es sich um ein Unternehmen handelt dann bewirkt der Wechsel in eine andere Abteilung keine neue Betriebszugehörigkeit
03.07.2014 um 14:54 Uhr
Gironimo, es bestehen Nachteile, allerdings bekommt unser Kollege in seinen neuen Bereich wesentlich mehr Kohle. Er will doch wechseln! und endlich haben wir es erreicht das intern gewechselt wird.
paula, genau es handelt sich um ein unternehmen. also bekommt unser Kollege kein neues Betriebszugehörigkeitsdatum. aber wo kann ich hierfür passende Argumente finden? Das Problem ist nämlich, unser Kollege hat schon ein neues Betriebszugehörigkeitsdatum:-(
03.07.2014 um 16:39 Uhr
Ihr solltet zum Arbeitsgericht gehen und das mal einmal Prüfen lassen. Das nennt sich Rechtssicherheit Prüfen lassen.
03.07.2014 um 17:33 Uhr
Die Fakten belegen doch, wie lange der Kollege im Betrieb ist. Er hat doch noch die Unterlagen vor dem Wechsel.
Habt Ihr das Problem schon einmal mit dem AG besprochen? Er möge mal darlegen, wie er darauf kommt und Ihr solltet ihn auffordern, diesen Punkt zu korrigieren.
Vielleicht kommt da nur so eine lapidare Antwort, dass das IT-System das automatisch so macht......
03.07.2014 um 21:36 Uhr
Die antwort kam übrings tatsachlich. :-) auch Und das die anwartschaften tariflich den bereich zugeordnet werden. Also x- jahre anwartschaft dienstleistung- Und nicht x - jahre anwartschaft prodiktion..
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