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Fristbeginn bei Anhörung des BR per Fax

I
iwmno
Jan 2018 bearbeitet

Gestern hat uns die GF eine Anhörung zur beabsichtigten Kündigung eines Kollegen mit Fax zugesand. Unser Büro-Arbeitszeit geht bis 16:00 Uhr (im Diesntplan hinterlegt). Das Fax ging ein um 17:12 Uhr. Wann beginnt die wochenfrist zu laufen?

1.19008

Community-Antworten (8)

L
Lotte

01.07.2014 um 11:33 Uhr

Hallo iwmno, heute beginnt die Frist. Siehe auch § 187 BGB. LG Lotte

P
Pjöööng

01.07.2014 um 11:38 Uhr

Maßgeblich ist der Zeitpunkt zu dem unter normalen Umständen der Empfänger Kenntnis von der Willenserklärung erlangen kann. Dies wäre hier wohl heute zu Arbeitsbeginn. Fristbeginn daher morgen 0:00 Uhr.

L
Lotte

01.07.2014 um 11:58 Uhr

Hallo iwmno, und der AG hat nicht angerufen und gesagt, da kommt gleich noch eine Kündigung per Fax rein? Wie sind denn die Arbeitszeiten sonst im Betrieb? Ich würde als BR nicht unbedingt darauf vertrauen, dass der erste Tag nicht als Eingangstag zählt. Aber wahrscheinlich hat pjöööng Recht, wenn man § 130 BGB zu Rate zieht. LG Lotte

I
iwmno

01.07.2014 um 12:10 Uhr

@ Lotte

  1. Frage: Nein, keine Ankündigung durch AG erfolgt.
  2. Frage: Produktion im 2-Schichten-System 06:00 bis 22:00 Uhr. Aber Betriebsräte alle aus der Verwaltung mit Dienstplan bis 16:00 Uhr.
P
Pjöööng

01.07.2014 um 13:35 Uhr

Zitat (Lotte): "Ich würde als BR nicht unbedingt darauf vertrauen, dass der erste Tag nicht als Eingangstag zählt."

Würde ich ebensowenig tun. Deshalb würde ich dem AG am 07.07. antworten: "Der BR nimmt vorläufig wie folgt Stellung: (...) Der BR behält sich vor innerhalb der Anhörungsfrist weitere ergänzende Stellungnahmen abzugeben."

Schwupp ist der Schwarze Peter beim Arbeitgeber...

L
Lotte

01.07.2014 um 13:38 Uhr

Wenn der Grund der Frage der ist, wann man eine BR Sitzung machen muss, kann man aber wahrscheinlich nicht am 07.07. als "BR" antworten. ;-)

G
gironimo

01.07.2014 um 13:54 Uhr

Wenn der AG hätte wissen können, dass das FAX den BRV oder dessen stellvertreter gar nicht mehr erreicht, kann er sich auch nicht auf gestern berufen. Da spielt auch immer ein wenig mit, wie den üblicher Weise der AG kontakt mit dem BRV aufnimmt.

Aber ich würde mich auch nicht auf dieses Spiel einlassen. Tut einfach so, als hättet Ihr das Schreiben gestern erhalten und schreibt den Widerspruch innerhalb der Frist. Wichtiger ist, sich mit der Sache ansich auseinander zu setzen.

Das Problem FAX könnt Ihr dann vielleicht beim nächsten Monatsgespräch einmal ansprechen.

L
Lotte

01.07.2014 um 14:28 Uhr

Ich habe noch ein Urteil zu Fristbeginn gefunden, welches ganz interessant ist: AG Meldorf · Urteil vom 29. März 2011 · Az. 81 C 1601/10

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