Erstellt am 26.06.2014 um 08:23 Uhr von Dezibel
Schau mal in eure Reiserichtlinien, da ist das alles geregelt.
Erstellt am 26.06.2014 um 09:25 Uhr von Pjöööng
Kosten die der Arbeitnehmer in diesem Zusammenhang nicht beeinflussen kann, hat der Arbeitgeber zu übernehmen. Wenn also in den Seminargebühren, der Tagungspauschale eine Verpflegung enthalten ist, so hat der Arbeitgeber diese zu übernehmen. Eine gewährte Tagespauschale darf um den eingesparten Eigenkostenanteil gekürzt werden.
Separat berechnete Speisen oder Getränke braucht der AG nicht zu übernehmen, diese muss der AN ggf. aus der Tagespauschale ("Verpflegungsmehraufwand") bestreiten.
Näheres regelt möglicherweise eine Reisekostenrichtlinie in Eurem Hause.
Erstellt am 26.06.2014 um 09:35 Uhr von gironimo
siehe auch hier:
http://www.betriebsrat.com/kostenuebernahme