Hallo, wir sind ein "frisch gebackener", 3-köpfiger BR in einem Unternehmen (36 Mitarbeiter), das bisher noch keinen BR hatte. Wir haben etwas recherchiert, um herauszufinden, ob wir Anspruch auf ein eigenes (ausschliesslich für diesen Zweck) Betriebsratsbüro haben, haben da aber recht widersprüchliche Angaben gefunden (ja, nein - erst ab 5er Gremium, nein, erst ab Freistellung, ja: LAG München, Beschluss vom 08.07.2005, aber: Einzelfallentscheidung!).
Wie wird das in der Praxis gehandhabt?