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Hat BR mit nur 3 Mitgliedern Anspruch auf eigenes Büro?

A
allesNeu
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir sind ein "frisch gebackener", 3-köpfiger BR in einem Unternehmen (36 Mitarbeiter), das bisher noch keinen BR hatte. Wir haben etwas recherchiert, um herauszufinden, ob wir Anspruch auf ein eigenes (ausschliesslich für diesen Zweck) Betriebsratsbüro haben, haben da aber recht widersprüchliche Angaben gefunden (ja, nein - erst ab 5er Gremium, nein, erst ab Freistellung, ja: LAG München, Beschluss vom 08.07.2005, aber: Einzelfallentscheidung!). Wie wird das in der Praxis gehandhabt?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

26.06.2014 um 11:42 Uhr

Es kommt darauf an, ob es "erforderlich" ist. Hierzu müsstet Ihr an Hand Eurer betrieblichen Situation zwei drei plausible Sätze sagen können.

Alle gerichtlichen Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. Die Zahl "ab 5 ja" ist so gesehen eine von der Rechtsprechung entwickelte Aussage, die besagt, dass man bei einer BR Größe ab 5 von der Erforderlichkeit ausgehen kann. Das heißt aber nicht, dass es auch anders sein kann.

Zumindest muss Euch aber ein Raum zur Verfügung stehen, den Ihr mindestens zeitweilig nutzen könnt und natürlich abschließbare Schränke und der gleichen.

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