Erstellt am 26.06.2014 um 09:42 Uhr von gironimo
Es kommt darauf an, ob es "erforderlich" ist. Hierzu müsstet Ihr an Hand Eurer betrieblichen Situation zwei drei plausible Sätze sagen können.
Alle gerichtlichen Entscheidungen sind Einzelfallentscheidungen. Die Zahl "ab 5 ja" ist so gesehen eine von der Rechtsprechung entwickelte Aussage, die besagt, dass man bei einer BR Größe ab 5 von der Erforderlichkeit ausgehen kann. Das heißt aber nicht, dass es auch anders sein kann.
Zumindest muss Euch aber ein Raum zur Verfügung stehen, den Ihr mindestens zeitweilig nutzen könnt und natürlich abschließbare Schränke und der gleichen.