Wahl der Schwerbehindertenvertretung zwingend notwendig?
Hallo, laut unseren Unterlagen haben wir in unserem Unternehmen mehr als 5 MA die den GdB von 50 besitzen, somit wäre eine Schwerbehindertenvertretung zu installieren. Wir sind ein 7er BR und wollen nun wissen, müssen wir zwingend die Wahl der SBV durchführen oder kann der BR diese Aufgaben ebenfalls durchführen, bzw. können wir auch ein BR-Mitglied dafür bestimmen? Vielen Dank im Voraus für eure Antworten.
Gruß Klaus
Community-Antworten (3)
25.06.2014 um 11:19 Uhr
Das ist wie beim BR. Findet sich kein Kandidat, gibt es auch keine Wahl. Ihr könnt ein BR-Mitglied mit dem Thema Behinderte Menschen im Betrieb beauftragen - aber das ist dann nicht die SBV. Es kann sich aber ein BR-Mitglied zusätzlich zum SBV wählen lassen.
Vorschlag: Ihr ladet die Behinderten zu einer Versammlung ein mit dem Thema "Wahl einer SBV". Findet sich dann ein Kandidat aus den eigenen Reihen, lasst Ihr wählen. (Findet sich keiner, aber ein BR währe bereit, kann dieser ja kandidieren).
Grundsätzlich ist es Sache der Behinderten selbst, die Wahl durchzuführen. Hilfe vom BR sollte selbstverständlich sein.
25.06.2014 um 14:40 Uhr
Hallo Klaus, gironimo:
"Wahlvoraussetzungen: In allen Betrieben oder Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen nicht nur vorübergehend (mindestens 6 Monate) beschäftigt sind, ist eine Schwerbehindertenvertretung und mindestens eine Stellvertretung zu wählen. Wahlberechtigt sind alle im Betrieb beschäftigten schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen. Gewählt werden können alle im Betrieb Beschäftigten - auch nicht behinderter Menschen - mit Ausnahme leitender Angestellter. Die Existenz eines BR oder PR ist nicht erforderlich."
Hilfe zur Wahl bekommt ihr bei eurem örtlichen Integrationsamt.
Gesetzliches dazu hier, die Schwerbehinderten Wahlordnung:
25.06.2014 um 14:42 Uhr
Nachsatz: Noch keine Schwerbehindertenvertretung vorhanden, was tun? Zu einer Wahlversammlung der schwerbehinderten Menschen eines Betriebes oder einer Dienststelle können einladen: • drei Wahlberechtigte • der Betriebs- oder Personalrat • das zuständige Integrationsamt In dieser Versammlung kann ein Wahlvorstand gewählt werden, der die Wahl der Schwerbehindertenvertretung veranlasst
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