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Dieser Beitrag ist vor 3 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Briefwahl Merkblatt

H
Honkydonk
Sep 2022 bearbeitet

Hallo zusammen,

uns ist bei den Briefwahlunterlagen ein kleiner Fehler passiert. Wir haben das Merkblatt aus dem Internet gesaugt und nicht genau genug Korrektur gelesen.

Im Text ist alles ok, aber im grafischen Ablaufplan ist an einer Stelle vom „2. Nach Ihrer Wahl legen Sie bitte den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen Wahlumschlag mit dem Aufdruck „Betriebsratswahl _______ (Jahr), Wahlumschlag“ und verschließen ihn!“ die Rede, unser Wahlumschlag ist aber ohne Beschriftung. Meine Frage, ist dies ein großer Fehler und wie können wir damit umgehen, falls mal ein Stimmzettel nicht im Wahlumschlag sein sollte? Die Stimmzettel sind alle schon vom Wahlvorstand vorgewaltet, wie es auch bei der Urnenwahl vorgeschrieben ist.

Viele Grüße

002

Community-Antworten (2)

C
celestro

21.09.2022 um 13:09 Uhr

Sollte es zuviele ungültige Stimmen geben (die damit zusammenhängen) könnte jemand die Wahl anfechten.

G
GabrielBischoff

22.09.2022 um 16:19 Uhr

Das kommt jetzt ganz auf die Stimmung an - wo kein Kläger, da kein Richter.

Was ihr nicht machen dürft ist jetzt versuchen euer Versehen durch Folgefehler zu heilen, indem ihr zum Beispiel ungültige Stimmen zählt.

Rechnet ihr damit, dass die Wahl sehr stark auf dem Prüfstand steht?

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