Erstellt am 06.03.2008 um 15:30 Uhr von Rolfo2
wenn euer Betrieb bestreikt wird könnte ihr natürlich auch streiken. Aber, es werden ja nicht alle Betriebe bestreikt, wenn ihr nicht dabei seid müsst ihr arbeiten und dürft nicht streiken. Solidaritätsstreik ist verboten.
Erstellt am 06.03.2008 um 15:31 Uhr von DonJohnson
Ich frage mal zurück: Warum streikt man überhaupt? Weil das Wetter so schön ist, oder weil man möchte dass der AG nachgibt? Wie erreicht man dass der AG nachgibt? Dadurch, dass man sogar selbst noch Ersatz für die ausgefallene Arbeitszeit sucht?
Wohl kaum, oder? Dann läuft doch alles weiter wie gehabt, nur mit anderen Arbeitern. Sinn des Streiks ist es Betriebe lahm zu legen - am besten so, dass gar nichts mehr geht. Das kostet Geld und der AG verhandelt weiter! Es wäre ja wohl noch schöner wenn der Chef gestimmen kann wer wann streiken "darf". Ihr bekommt wärend des Streiks kein Lohn oder Gehalt, aber meines Wissens sind auch die Streikkassen der Verdi prall gefüllt! Von denen bekommt ihr dann Streikgeld!
Und noch nen Spruch einer Bekannten von mir:
"Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat schon verloren!"
Weiterhin einen erfolgreichen Kampf!!!
Erstellt am 06.03.2008 um 15:33 Uhr von DonJohnson
@Rolfo2
also es hörte sich so an, als ob er zum Streik aufgerufen wurde, also wird der Betrieb bestreikt!
Erstellt am 06.03.2008 um 16:07 Uhr von waschbär
Stevi,
wir sind hier auch ein pflegebereich ...
also der Ag MUSS für ersatz sorgen ! ggf muss er auf dem BR zu gehen und vereinbarungen treffen z.b Besetzung ! wieviele Mitarbeiter müssen als Notbesetzung bleiben etc...
Wichtig ist die rechtzeigtige abklärung, ich kenne die argumente nur zu gut !
am bessten war "Es gibt doch noch andere wege seiner meinung kund zu tun !"
Hatte AG ja auch recht ... Aber diese wege sind weniger erfolgreich und oft schädlicher für die Firma als der AG denkt (O-K ich war böse und sagte gut dann Zeitung ! oder Heimaufsicht ? oder was nun ???? )
DIE GEW hilft und grade hier ist genug erfahrung und fachwissen ! auch für die alpenpfleger .-)))
Erstellt am 06.03.2008 um 18:43 Uhr von Galaxy
@stevi
waschbär hat nicht ganz recht.
Der AG muss dann mit der zuständigen Gewerkschaft, NICHT MIT DEM BR, ggf. Notfallvereinbarungen treffen. Der BR darf KEINE Vereinbarung mit dem AG treffen, er ist dafür nicht zuständig. natürlich kann er den Gew.Sekr. mit entsprechenden Infos füttern oder ähnliches.
Wenn der Streikaufruf für euch gültig ist(ablären mit dem für euch zuständigen Gewerkschaftssekretär/in) könnt ihr streiken, egal ob Verdimitglied oder nicht!!
Streikrecht ist ein Grundrecht!!
Natürlich darf der AG des Geld für die nicht geleistete Arbeit abziehen und Verdimitglieder bekommen dann Streikgeld für einen ganztägigen Streik und Nichtmitglieder bekommen nichts.
Aber dafür zahlen Verdianer auch Mitgliedsbeiträge und der andere nicht.
Erstellt am 07.03.2008 um 08:32 Uhr von waschbär
@Galaxy,
a. ich bin immer noch dermeinung das wo die GEW in der Firma vertretten ist sie mit dem BR Hand in Hand Arbeitet. Also BR gleich GEW !
b. der BR mit dem AG Vertrtauens-voll-zusammen Arbeiten soll !
c. ein BR auch immer sehen muss ob die GEW wirklich Aktuell sich Komplett für die Firma einsätzen tut oder ob die GEW nicht doch nur das macht was inr am Bessten ist ! Und das heisst dann das die Firma/ der BR das Bauernopfer ist !!!!!!!
Bedauerlicherweise ist dieser fall nicht als aussnahme zu sehen.Ich selber sehe das nun leider auch so, es kommt vor das die GEW nicht im sinne der Belegschaft handelt sondern weil sie so handeln möchte !!!!!!
p.s Streikrecht ist Grundrecht .. Ja stimmt ABER es stimmt auch das Menschen die Streiken und nicht in der GEW sind KEIN Streikgeld bekommen !!!!!
Erstellt am 07.03.2008 um 09:30 Uhr von galaxy
@waschbär
zu a,b,c) Du hast vollkommen recht, da sind wir absolut einer Meinung.
Natürlich können GEW nur im Sinne ihrer Mitglieder handeln, und nicht immer ist die Belegschaftsmeinung dakor mit der GEW-Meinung. Aber die GEW handeln als Tarifvertragspartner die TV aus und auch NICHT-GEW-Mitglieder profitieren davon!!!!
Wer sich dort miteinbringen will, muss halt in die GEW eintreten und seine Meinung dort kundtun. Denn die AG sind ja auch nicht umsonst in einem Arbeitgeberverband!!!
Ich, als Gewerkschaftsmitglied, mache als BRM in meiner Arbeit KEINEN Unterschied zwischen Kollegen, die in einer GEW sind oder nicht. Ich sehe die Probleme unabhängig von einer GEW-Mitgliedschaft und behandel jede/jeden gleich.
Trotzdem ist der BR aufgrund der Vertrauensvollen Zusammenarbeit in der Friedenspflicht was NOTFALLVEREINBARUNGEN angeht.
"Die Regelung eines arbeitskampfbedingten Notdienstes ist zumindest zunächst gemeinsame Aufgabe des AG und der streikführenden Gewerkschaften"
(BAG-Urteil vom 30.03.1982 - 1AZR 265/80)
Notdienstvereinbarungen sind demnach, auf Stevi bezogen, nur mit der Ver.di-Streikleitung zulässig und nicht mit dem örtlichen BR.!!
auf p.s. bezogen hier ein Zitat meiner Antwort 88963:
"Natürlich darf der AG des Geld für die nicht geleistete Arbeit abziehen und Verdimitglieder bekommen dann Streikgeld für einen ganztägigen Streik und NICHTMITGLIEDER BEKOMMEN NICHTS."
Also, waschbär, wer lesen kann ist klar im Vorteil ;-()
oder braucht der Waschbär eine Waschbärbrille????
Erstellt am 07.03.2008 um 09:39 Uhr von waschbär
@galaxy,
komm du mir mal auf den "Tisch" Du !
Die Brille habe ich immer auf,weil wegen Aebeitsschutz .-()
Erstellt am 07.03.2008 um 09:56 Uhr von galaxy
@waschbär
immer alles durch die waschbärbrille sehen ist sehr löblich, kannst du mir auch so eine zukommen lassen???? wegen arbeitsschutz, meine ich.. ;-))
Erstellt am 07.03.2008 um 11:09 Uhr von waschbär
@galaxy,
*Jeep* das mache ich gerne ! Aber du musst den Antrag stellen und du musst es richt Schreiben ... sonst bekommst du eine Klobrille *Lach*
Erstellt am 07.03.2008 um 12:00 Uhr von waschbär
Passwort für den oben genannten User zurückgesetzt, und per Post an den DV Koordinator gesendet.