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Betriebsveränderung

W
Wasereis
Jan 2018 bearbeitet

Unser Betrieb ist eine gemeinnützige GmbH. Bis 2012 bestand sie aus vier Einrichtungen an vier Standorten. 2012 wurde eine Einrichtung aus betriebswirtschaftlichen Gründen geschlossen. Jetzt soll eine Einrichtung in einen "Saisonbetrieb" umgewandelt werden. Wer kennt sich damit aus? Was kommt auf die betroffenen Arbeitnehmer zu? Was kann der Betriebsrat für die betroffenen Arbeitnehmer tun?

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Community-Antworten (1)

G
gironimo

16.06.2014 um 21:45 Uhr

Was auf die AN zukommen kann, muss Euch schon der AG sagen. Er muss Euch ja rechtzeitig und umfassend informieren. (§ 80 Abs. 2 BetrVG und § 92 BetrVG).

Als BR würde ich aber auf jeden Fall erst einmal auf § 111 BetrVG (Betriebsänderung) erkennen und einen Sozialplan und Interessenausgleich fordern.

Es wäre ratsam hier entweder mit der Gewerkschaft oder aber zumindest mit einen Fachanwalt zusammen zu arbeiten.

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